Historische Bauernhäuser der Mark /
Provinz Brandenburg
Baugeschichtliche Entwicklung und gegenwärtiger Bestand an
Bauernhäusern und Wohngebäuden in den Dörfern des Landes Brandenburg
Rahmenbedingungen für das ländliche Bauwesen zwischen
ca. 1700 und 1950 in zeitgeschichtlicher Einordnung
Ausgangssituation ca. 1700 - 1800
Giebelflurhaus und Querflurhaus in diversen Varianten als Fachwerkbauten in traditioneller Ausführung
• Mark Brandenburg territorial gegliedert in kleinere adlige und landesherrliche / immediate Verwaltungseinheiten, seit 1723
• unter einer Zentralbehörde (Generaldirektorium) für die innere Staatsverwaltung aller preußischen Herrschaftsgebiete
• Privater Hausbau "auf dem platten Lande" in der Kur- und Neumark Brandenburg konstruktiv als Fachwerkbau überwiegend
• in niederdeutscher Tradition, weitgehend staatlich unreguliert, Nutzung der Bauernhäuser als Wohn-Stall-Speicher-Häuser,
• Scheunen meist separat auf den Höfen mit Abstand zum Haus (Brandgefahr)
• 1701 "Feuer-Ordnung auffm Lande in der Chur- und Marck Brandenburg." sowie ergänzend "Declaration, vorstehender Feuer-
• Ordnung, die Brunnen auffm Lande in guten Stand zu halten etc."
• 1702 "Flecken- Dorff- und Acker-Ordnung, samt einem Anhange" vom 16ten December 1702
• 1704 "Reglement, wie es mit Ausmessung derer Aecker zu halten." (Kartenmaßstäbe; Rheinische Rute als Maß für Vermessung)
• 1718 "Edikt, wegen Verhütung aller Feuers-Gefahr ... in Städten und Dörffern" (unter anderem zur Abschaffung brennbarer
• Dachdeckungen in den Städten, jedoch nicht in den Dörfern)
• 1721 "Friedrich Wilhelms, Königes in Preussen, Verbessertes Land-Recht des Königreichs Preussen ..." (= Ost-Preußen)
• 1722 "Hypothec- und Concurs-Ordnung" (auch: "Hypothequen- und Concurs-Ordnung") als Rechtsgrundlage für Anlage und
• Führung der Grund- und Hypothekenbücher; erneuert und geändert 1748 und 1783
• 1724 "Edict, daß die Backöfen in denen Häusern auf dem platten Lande sollen abgeschafft, und auf die offene Strasse des
• Dorffes gesetzt werden." (Brandschutz)
• Ab 1724 Einführung der Funktion des Landbaumeisters bei den preußischen Provinzialbauverwaltungen mit Zuständigkeit für
• das landesherrliche Bauwesen und die baupolizeiliche Aufsicht bei Privatbauten
• 1727 "Königliche Preußische Feuer-Ordnung" für Berlin und Vorstädte als Gebot, für die Provinzstädte zum nützlichen Gebrauch
• 1729 "Patent, daß zu den Bauer- und Cossäten-Höfen, welche Sr. Königl. Majestät eigenthümlich zugehören, das zu deren
• Unterhaltung nöthige Holtz frey abgefolget werden soll."
• 1734 "General-Privilegium und Gülde-Brief" des Zimmerhandwerks und des Maurerhandwerks in der Kurmark Brandenburg;
• "Land-Meister" des Zimmerhandwerks auf dem platten Lande mit begrenzten Rechten und Pflichten
• Ab etwa 1750 verstärkt Koloniegründungen zur "Peuplierung" unbesiedelter Regionen mit Kolonisten; oft schlechte Bauqualität
• 1751 "Erneuerte und verbesserte Dorf-Ordnung des Königreichs Preussen" vom 22. September 1751
• Teilweise obrigkeitlich gesteuertes und finanziell / materiell gefördertes Bauwesen verbunden mit bautechnischen Vorgaben
• 1765 Gründung der Kurmärkischen Land-Feuer-Sozietät ("Recess und Reglement der Chur-Märkischen Feuer-Societät auf dem
• platten Lande", revidiert 1771); 1777 entsprechende Gründung für die Neumark
• 1765 "Edict, wie es in Zukunft wegen Anpflanzung der wilden Bäume und Obst-Stämme ... gehalten werden soll."
• 1770 Einrichtung des Oberbaudepartements (Oberste Baubehörde) für das ganze staatliche und private Bauwesen in Preußen;
• Bauinspektoren für die Städte, Landbaumeister für die Landkreise
• 1773 Festlegung eines einheitlichen "Rheinländischen Längenmaßes" für alle Baumaßnahmen und Landvermessungen, der
• amtliche Rheinländische / Rheinische Zoll hatte 2,615 cm, 12 Zoll = 1 Fuß = 31,385 cm; mit Fuß / Zoll (Zollstock) wurde gebaut
• 1777 "Edict, daß künftig auf dem platten Lande in der Chur- und Neumarck ... alle Schornsteine massiv erbauet werden sollen."
• 1781 Dorf-Feuer-Ordnung für das Markgraftum Niederlausitz vom 24. März 1781
• 1783 "Allgemeine Hypotheken-Ordnung für die gesammten Königlichen Staaten" als erneuerte Rechtsgrundlage für Anlage und
• Führung der Grundbücher in Preußen
• 1790 "Publicandum wegen in der Neumark verbotenen Baues von Schrootholz." (Holzersparnis, Brandschutz)
• 1793 Königliches Regulativ für Mauerziegel unter Friedrich Wilhelm II. für die Mark Brandenburg, 1798 Ergänzungen
• 1794 "Verordnung wegen besserer Einrichtung der Backöfen in den Dörfern" (Mindestabstand 50 Schritte zu Häusern)
• 1794 "Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten" (ALR) mit ca. 19.000 Paragraphen, unter anderem zu den Themen
• Besitz- und Eigentumsrecht (incl. Baurecht), Erbfolgerecht, Grundstücksrecht, Nachbarrecht, Gemeinheitsteilungen, Bauern-
• und Dorfrecht, usw.; in den folgenden Jahrzehnten vielfache "Ergänzungen und Erläuterungen durch Gesetzgebung und
• Wissenschaft" sowie durch besondere baupolizeiliche Anwendungsvorschriften
• 1795 "Edict wegen des Auseinanderbauens der Unterthanen-Gehöfte und Gebäude in der Kurmark." (Brandschutz)
• 1796 "Verordnung gegen die Verbindung der Wohn- und Wirthschafts-Gebäude auf dem platten Lande in der Kurmark." ... "Nur
• Wirthschafts-Gebäude ohne Feuerungen sollen mit einander verbunden werden dürfen." (Brandschutz)
• Ab etwa 1795 beginnende Gemeinheitsteilungen, Separation von Agrarland in Gemengelagen, Ablösung von Dienstpflichten
• David Gilly (1748-1808): "Handbuch der Landbaukunst", 1797 Band 1, 1798 Band 2, 1811 postum Band 3, jeweils mit Kupfern
• Weitgehende Arbeits- und Ausbildungsbeschränkungen für Dorfhandwerker durch städtischen Zunftzwang
• 1799 Gründung der Bauakademie in Berlin als zentrale Ausbildungsstätte für Baubeamte; 1832-1836 Errichtung des Akademie-
• Gebäudes nach Entwurf von Karl Friedrich Schinkel, ein für die Sichtziegelarchitektur des 19.Jahrhunderts maßgeblicher Bau
• Um 1800 politische Lähmung, wirtschaftlicher Stillstand, Blockadehaltung des Adels gegenüber Reformen
Umbruchphase ca. 1800 - 1840
Überwiegend Querflurhäuser in diversen Varianten als Fachwerkbauten in traditioneller Ausführung
• Vorerst Fortbestand der Bautraditionen des späten 18.Jahrhunderts, im ländlichen Bereich überwiegend Fachwerkbauten
• 1806 Auflösung des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation", Kurwürde und "Kurbrandenburg" sind damit erloschen
• 1806-1813 napoleonische Kriege, 1815 Wiener Kongress mit deutlichen Gebietsgewinnen für Preußen (Niederlausitz, Fläming)
• 1807-1815 umfassende preußische Reformen ("Stein-Hardenbergsche Reformen")
• 1807 Aufhebung der Erbuntertänigkeit für die Landbevölkerung, Einführung der Freizügigkeit (in Kraft getreten 1810)
• 1808 Neuordnung der obersten Staatsbehörden; Ministerium des Innern > Sektion Gewerbepolizei > Bauwesen > Baupolizei
• 1811 Gewerbefreiheit und Abschaffung Zunftzwang; Edikt "Zur Erlangung des Gewerbescheins" mit Prüfungs-Reglementierung
• 1811 "Ueber die zweckmäßigste Anlegung und Verschönerung der Dorfkirchhöfe ..." (Amts-Blatt Nr. 9 der Königlichen Regierung)
• 1815 Bildung der preußischen Provinz Brandenburg mit den Regierungsbezirken Potsdam und Frankfurt, dabei Abtrennung der
• Altmark von Brandenburg und administrative Zuordnung zur preußischen Provinz Sachsen; bis etwa 1817 teils Neugliederung
• der Landkreise, Einrichtung von Landratsämtern als untere territoriale Verwaltungsebene
• Ab 1815 Umsetzung der Verwaltungsreformen, Agrarreformen, teils zähe Neuordnung der gesellschaftlichen Verhältnisse
• 1816 "Maaß- und Gewicht-Ordnung für die Preußischen Staaten." (Gesetz vom 16.5.1816, verbindlich ab 1.1.1820); dazu
• "Anweisung zur Verfertigung der Probemaaße und Gewichte ..." mit den Maßeinheiten im Detail; für die Mark Brandenburg
• keine Änderungen zu 1773: 1 Preußischer Fuß = 12 Zoll (zu je 2,615 cm) = 144 Linien, 1 Preußische Rute = 12 Fuß = 3,766 m
• Ab etwa 1820 Tätigkeit von Separations-Kommissionen auf lokaler Ebene auf Grundlage der Verordnung vom 20. Juni 1817;
• Anlage von Flurkarten und Katastern, Durchführung von Rezessen usw., Abschluss teils erst um 1870
• 1821 "Gemeinheitstheilungs- und Ablösungs-Ordnungen" mit weiteren Ausführungs-, Ergänzungs- und Änderungsgesetzen
• Zunehmend Grundstücksteilungen zur Finanzierung von Ablösungen und Erbteilungen; Entstehung von Ausbauhöfen
• Beginnende Abwanderungen der armen Landbevölkerung nach Einführung der Freizügigkeit, zumeist Richtung Berlin
• 1822 "Allerhöchste Kabinetsorder, die Anlegung enger Schornsteinröhren betreffend", Nachträge / Ergänzungen 1830-1835
• 1823 "Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände für die Mark Brandenburg und das Markgrafthum Niederlausitz"
• 1826 Brandschutzverordnung zum Mindestabstand zwischen Wohngebäuden und Ställen (30 Fuß) bzw. Scheunen (60 Fuß),
• sofern diese mit brennbaren Dachdeckungen errichtet wurden; in den ehemals sächsischen Landesteilen blieben jedoch die
• Kursächsische Dorf-Feuerordnung von 1775 bzw. die Dorf-Feuer-Ordnung für das Markgraftum Niederlausitz von 1781 in Kraft,
• ohne verbindlich festgesetzte Mindestabstände
• Allgemeiner Übergang von weicher / brennbarer Dachdeckung (Stroh, Reet) zu harter / nichtbrennbarer Ziegel-Dachdeckung
• (Biberschwanz, S-Pfanne), durch Brandschutzvorschriften erzwungen und durch zunehmende Ziegelproduktion erleichtert
Übergangsphase ca. 1830 - 1860
Endphase des traditionellen märkisch-brandenburgischen Fachwerkbaus, Übergang zum Massivbau
• Wirkungsbeginn der Reformen, beginnender wirtschaftlicher Aufschwung, zunehmende soziale Differenzierung
• Verbesserung der bäuerlichen Einkommenssituation durch agrarwirtschaftlichen und agrartechnischen Fortschritt
• Ab etwa 1830 Auslagerung des Stallteils aus den Häusern und Umnutzung dieses Gebäudeteils als Wohnraum / Altenteil
• 1839 "Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken" (Verbot von Fabrikarbeit für Kinder unter 9 Jahren)
• Um 1840 wurde die Ziegelbrennerei zu den landwirtschaftlichen Gewerben gezählt, also war Kinderarbeit zulässig
• Um 1820-1850 unzählige präzisierende und ergänzende Vorschriften zur Anwendung des Allgemeinen Landrechts
• Um 1830 beginnende Denkmalschutzaktivitäten und architekturtheoretische Diskussionen (Baustil, Historismus, Eklektizismus)
• Heinrich Hübsch (1795-1863): "In welchem Style sollen wir bauen?" (erschienen 1828)
• 1844 Regierungserlass "Zulässigkeit der Anwendung von Strohdocken (Strohpuppen) zur Dichtung der Pfannendächer", wenn
• die Strohdocken in verdünntem Lehm getränkt und völlig von den Dachpfannen bedeckt werden (Brandschutz)
• 1845 "Allgemeine Gewerbe-Ordnung" vom 17. Januar 1845 zur Vereinheitlichung des Gewerberechts in ganz Preußen
• 1847 "Bau-Polizei-Ordnung für das platte Land der Provinz Brandenburg und der Kreise Dramburg und Schievelbein" sowie
• "Feuer- und Lösch-Ordnung für das platte Land der Provinz Brandenburg und der Kreise Dramburg und Schievelbein"
• 1850 "Verfassung für den Preußischen Staat" vom 5. Dezember 1848, in Kraft gesetzt am 31. Januar 1850
• 1850 "Gemeindeordnung für die Stadt- und Landgemeinden Preußens", 1853 revidiert
• 1850 Preußisches Polizeiverwaltungsgesetz (Gefahrenabwehr, Brandschutz)
• 1850 amtliche Zulassung nach Brandschutzprüfung von "Steinpappe" (besandete Teerpappe) für Dachdeckungen
• Biedermeier, Spätklassizismus, beginnende Gründerjahre mit Historismus
• 1853 "Bau-Polizei-Ordnung für Berlin und dessen Bau-Polizei-Bezirk", 1860 teilweise geändert
• 1856 "Verordnung, betreffend den Betrieb der Bauhandwerke" vom 24. Juni 1856 (Prüfungsordnungen, Betriebsführung, usw.)
Konjunkturphase ca. 1850 - 1910
Überwiegend quer erschlossene und teils prunkvolle Wohngebäude und Wirtschaftsgebäude als Massivbauten
• Extremer wirtschaftlicher und technischer Aufschwung mit Konjunkturschwankungen
• Spätklassizismus, Gründerzeit, Historismus, Prunken und Protzen, Jugendstil, Heimatstil / Heimatschutzstil
• Harmonisierung und Fixierung der Rechtsgrundlagen, weitere Ausgestaltung des Baupolizeirechts
• Entstehung von Baugewerkschulen ab 1831 (Holzminden) zur Qualifizierung von Handwerksmeistern (Zimmerer, Maurer) zu
• Baumeistern mit Bauvorlageberechtigung, 1877 studierten allein in Holzminden 670 Schüler aus Preußen (nach H.-J. Rach,
• siehe Literaturverzeichnis); in der Fläche spürbare Auswirkungen in Brandenburg erst ab etwa 1870
• Zunehmende Verbreitung von Baufachliteratur / Musterbüchern, beginnende stilistische Nivellierung in den deutschen Staaten
• Ab etwa 1860 Import von Dachschiefer aus England (Wales) für Rechteck-Doppeldeckung ("Englische Deckung")
• 1861 Gesetz zur Regelung der Grundsteuer und Einführung einer allgemeinen Gebäudesteuer in Preußen, Inkrafttreten mit
• Fertigstellung des neuen Liegenschaftskatasters am 1.1.1865; Grundlage waren neu erstellte Gemarkungskarten / Flurkarten
• (Ursprung der heutigen Liegenschaftskarten), meist auf Basis der älteren Separationskarten; Gegenstand der Vermessung waren
• nur die Feldlagen, nicht die Ortslagen (nur nachrichtlich dargestellt als "Hofraum" = Hofstellen mit Gebäuden und Hausgärten)
• Um 1860-1900 starke Abwanderung aus den ländlichen Räumen in die Städte; Arbeitskräftemangel auf Gütern und Dörfern
• Um 1860 beginnende Massenproduktion von preiswerten Ziegeln für Vorsatz- und Verblendmauerwerk auch als Formziegel
• 1864 erste Baugewerkschule in Preußen, privat gegründet durch den Architekten Karl Möllinger in Höxter (ab 1895 Königlich
• Preußische Baugewerkschule); 1914 gab es in Preußen 24 staatliche Baugewerkschulen mit einheitlichen Lehrplänen
• 1868 "Maaß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund" zur Einführung des metrischen Systems mit dezimaler Teilung,
• dazu 1869 "Bekanntmachung betreffend die Verhältniszahlen für die Umrechnung der bisherigen Landesmaße und Gewichte ...",
• beides zusammen in Kraft getreten als Reichsgesetz am 1.1.1872
• 1869 Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund (ab 1871 Reichsgesetz) zur weiteren Ausgestaltung der Gewerbefreiheit
• 1872 "Bau-Polizei-Ordnung für das platte Land der Provinz Brandenburg", Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt a.O.
• 1872 wird für Mauerziegel das "Reichsformat" als "Deutsches Normalziegelformat" mit 250 x 120 x 65 mm verbindlich
• Zunahme von Massivbauten; Ablösung der Zimmerleute als bauleitende Unternehmer durch Maurermeister / Baumeister
• 1875 "Gesetz, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften."
• (Preußisches Fluchtliniengesetz 1875, Straßen- und Baufluchtengesetz)
• 1878 "Revidirte Feuerpolizei- und Löschordnung für das platte Land der Provinz Brandenburg" vom 31. Oktober 1878
• 1878 Baugewerkschule des Berliner Handwerker-Vereins, 1880 Handwerkerschule Berlin
• 1881 Berlin scheidet aus der Provinz Brandenburg aus und bildete einen eigenen Stadtkreis
• 1883 "Landgüterordnung für die Provinz Brandenburg" (Definition, amtsgerichtliche Eintragung und Erbrecht für Landgüter)
• 1888 "Erlaß, betreffend die Einführung eines Normalformats für die glatten Dachsteine", Normalformat mit 365 x 155 x 12 mm,
• in Kraft getreten am 1.7.1891; betrifft den Einsatz von Biberschwanz-Dachziegeln bei Staatsbauten
• Ab etwa 1890 Einbau von "Preußischen Kappendecken" über Kellern sowie über / unter Küchen, Ställen, Futterküchen, ...
• 1897 "Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung" (freie und Zwangsinnungen, Handwerkskammern)
• 1898 Königliche Baugewerkschule in Frankfurt a.O., Gründung und Eröffnung in einem prunkvollen Neubau
• 1900 (1896) "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)", unter anderem zu Eigentumsrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht, Nachbarrecht
Spätphase des Deutschen Kaiserreiches ca. 1900 - 1918
Massive Wohngebäude in zunehmend sachlicher Gestaltung
• Eindringen von kleinstädtischen Bau- und Stilformen in die ländlichen Räume
• Reformbewegung, Jugendstil, Heimatstil / Heimatschutzstil; Landhaus, Beamtenwohnhaus, Arbeiterhaus mit Kleingarten, ...
• 1902 Preußisches Verunstaltungsgesetz (Schutz der Landschaft vor Verunstaltungen)
• 1903 Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren im Bau-, Ziegelei-, Steinbruch- und Schornsteinfegergewerbe
• 1904 Deutscher Bund Heimatschutz (Ziele: Schutz von traditioneller Baukultur und Landschaft, Dorfbildpflege, Denkmalpflege)
• Noch 1905 wurde die teils schon fabrikmäßig betriebene Ziegelproduktion zu den landwirtschaftlichen Gewerben gezählt
• 1907 Preußisches Verunstaltungsgesetz (Schutz und Entwicklung der Baukultur)
• Um 1910 endgültiger Abschluss der Stuckarchitektur auch im ländlichen Raum
• Ab 1912 Krise auf dem Berliner Baumarkt, totaler Einbruch der brandenburgischen Ziegel- und Kachelproduktion
• Erster Weltkrieg 1914-1918, Baustoffmangel, weitgehender Baustillstand ab etwa 1917
Zwischenkriegszeit und Nationalsozialismus 1918 - 1945
Handwerklich solide, formal schlicht gehaltene massive Neubauten
• 1918 Preußisches Wohnungsgesetz (äußere Gestaltung von Wohngebäuden, kaum Anwendung in den Dörfern)
• Weltwirtschaftskrise; Siedlerhaus, Kleinsiedlungsbau; Reichssiedlungsgesetz 1919; Reichsheimstättengesetz 1920
• 1919 Preußische Einheitsbauordnung (Muster-Erlass / Entwurf zu einer Bauordnung vom 25.4.1919); bis zu diesem Zeitpunkt
• hatte es in Preußen insgesamt etwa 300 unterschiedliche provinzielle (städtische und ländliche) Bauordnungen gegeben
• 1920 Bildung von "Groß-Berlin" durch Zusammenschluss von 8 Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken
• 1928 bis etwa 1930 Auflösung der Gutsbezirke im Freistaat Preußen aufgrund des "Gesetzes über die Regelung verschiedener
• Punkte des Gemeindeverfassungsrechts" vom 27.12.1927
• Etwa ab 1930 zunehmende ideologische Vereinnahmung des Heimatstils
• 1931 Entwurf einer Bauordnung für das platte Land (preußische Einheitsbauordnung für das platte Land, Erlass vom 22.3.1931)
• 1931 Verordnung des Reichswirtschaftsministers über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Baumeister"
• 1933 Reichserbhofgesetz; erste Versuche mit kostengünstigen typisierten Neubauernhäusern ab 1933
• 1936 Verordnung über Baugestaltung für das Deutsche Reich
• 1937 "Baupolizeiverordnung für das platte Land der Provinz Brandenburg" vom 1. März 1937
• 1938 "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens. Vom 3. Dezember 1938. Artikel II: Land- und forstwirtschaftliche
• Betriebe. Grundeigentum und sonstiges Vermögen. ("Rechtsgrundlage" für Zwangsversteigerungen, Enteignungen, usw.)
• 1939 Umbenennung der Provinz Brandenburg in "Mark Brandenburg" am 21.3.1939 (als neuer Eigenname der Provinz), was
• dazu führte, dass in diversen Publikationen die historisch unsinnige Bezeichnung "Provinz Mark Brandenburg" verwendet wurde
• Zweiter Weltkrieg 1939-1945, totaler privater Baustillstand ab etwa 1940
Nachkriegszeit und frühe DDR 1945 - ca. 1955
Wohngebäude oder Wohn-Stall-Gebäude als äußerst bescheidene Fachwerk- oder Massivbauten
• 1945 Abtrennung fast der gesamten brandenburgischen Neumark von Deutschland und Angliederung an Polen
• 1945 Bildung der "Provinz Mark Brandenburg" in der sowjetischen Besatzungszone (formell noch im Freistaat Preußen)
• 1945 "Verordnung über die Bodenreform der Provinz Mark Brandenburg" vom 6. September 1945
• Bodenreformhaus, Neubauernhaus, "Umsiedlerhaus" (verharmlosende Umschreibung für Flüchtlinge und Vertriebene)
• Teilweise Zerstörung von enteigneten Gutshäusern zur Baustoffgewinnung für das Bodenreformprogramm, falls diese Gebäude
• nicht für gemeinnützige Zwecke in kommunaler Verantwortung geeignet waren (Flüchtlingsheim, Kindergarten, Arztpraxis, ...)
• Errichtung von kleinen typisierten Häusern für Neubauern, Handwerker und ländliche Siedler in einfachster Ausführung
• 1947 Auflösung des Freistaates Preußen, Bildung des Landes Brandenburg in der sowjetischen Besatzungszone aus dem in
• Deutschland verbliebenen Teil der Provinz Brandenburg; 1949 Gründung der DDR, 1952 Auflösung des Landes Brandenburg
• in die Bezirke Potsdam, Frankfurt/Oder, Cottbus sowie teilweise Neubrandenburg und Schwerin
• 1950 Aufbaugesetz der DDR (nur für die Städte)
• 1957 Deutsche Bauordnung (DBO) vom 1.8.1957 für das Gebiet der DDR und Ost-Berlin, 1958 ersetzt und erweitert durch die
• Deutsche Bauordnung (DBO) vom 2.10.1958
Zeitraum ca. 1750 - 1840
Brandenburger Kulturraum als Teil von Norddeutschland
und Mitteldeutschland
Das heutige mittlere und nördliche Brandenburg gehört baukulturell zum niederdeutschen
Raum und überwiegend zur historischen niederdeutschen Sprachregion, in den alten
kurmärkisch-brandenburgischen Grenzen wurde "Märkisch Platt" gesprochen,
auch der zu dieser Zeit noch sächsische Fläming gehört sprachlich und baukulturell
zur niederdeutschen Region. Hervorgegangen sind die heute noch in Deutschland
liegenden brandenburgischen Gebiete aus der Altmark und der Mittelmark, dazu
Prignitz und Uckermark, mit diversen späteren Erweiterungen, z.B. 1445 Herrschaft
Cottbus, 1460 Herrschaft Schenkenland (Wusterhausen und Teupitz), 1524 Grafschaft
Ruppin, 1598 Beeskow-Storkow, usw. Die ehemals brandenburgische Neumark, die seit
1535 nicht mehr zur Kurmark gehörte, liegt heute überwiegend in Polen. Die Kurwürde
der brandenburgischen Fürsten bestand bis 1806 (Untergang des "Heiligen römischen
Reiches deutscher Nation"). Mitteldeutsche / sächsische Gebietsgewinne kamen
besonders 1815 hinzu (Wiener Kongress) mit eigener Sprachkultur / Brauchtum und
deutlich anderen städtebaulichen bzw. dorfbaulichen Erscheinungsformen, siehe die
drei Fotos oben: Zuerst die beiden märkisch-brandenburgischen Dörfer Breetz
(Westprignitz) und Stüdenitz (Ostprignitz), danach das ehemals sächsische Dorf
Langengrassau (Niederlausitz). Zur Gesamtentwicklung der Dorf- und Hausformen im
heutigen Bundesland Brandenburg siehe die Seite "Dorfentwicklung in Brandenburg,
Teil 1" (direkt hier:
►).
Das platte Land
Wer sich mit historischen Texten zum Thema Dorf und Bauernhaus in Brandenburg beschäftigt, wird sofort
auf den Begriff "Plattes Land" stoßen. Nach dem Deutschen Rechtswörterbuch (DRW) existiert
"plattes Land" als Bezeichnung für "unbebautes Gebiet im Unterschied zur Stadt"
bereits mindestens seit 1404. Nach dem Deutschen Wörterbuch der Gebrüder Grimm (DWB, ab 1854) wurde die
Bezeichnung verwendet "im Gegensatz ... zu den mit hohen Mauern versehenen Städten und Festungen,
als Inbegriff der Dorfschaften". Als offizieller Rechtsbegriff in den amtlichen Texten der
preußischen Verwaltung und Formel für das, was wir heute als "ländlichen Raum" bezeichnen,
taucht der Begriff "das platte Land" erst nach etwa 1720 auf, so z.B. 1724 im Backofen-Edict
"... auf dem platten Lande" (siehe oben). Vorher und auch weiterhin gleichzeitig war immer
nur von "auf dem Lande" oder "auffm Lande und in den Städten" die Rede, so im
Königlich Preußischen Landrecht von 1721, im Gegensatz zum Allgemeinen Landrecht von 1794. Gemeint
war jetzt aber nicht "platt" im Sinne von "flach, ebenflächig" sondern im
weitesten Sinne der Bereich des Staatsgebietes, der nicht oder nicht vollständig dem Stadtrecht
unterlag, also ein Rechtsraum. Auch die Flecken (große Dörfer mit Marktrecht) sowie teilweise die
kleinen Ackerbürgerstädtchen wurden zum platten Land gerechnet; siehe dazu im Literaturverzeichnis
Radtke 2003. Im General-Land-Schul-Reglement von 1763 ist z.B. im § 15 von "... auf dem Lande
sowol in den Flecken und Dörfern als auch in den Amts- und kleinen Land-Städten ..." die Rede.
Zuletzt taucht die Bezeichnung "plattes Land" als amtlicher "Terminus technicus"
auf in der "Baupolizeiverordnung für das platte Land der Provinz Brandenburg" von 1937, in
Brandenburg (formalrechtlich) bis 1.8.1957 in Kraft; danach kam die "Deutsche Bauordnung".
Fachwerkbau in den Traditionen des späten 18. Jahrhunderts
als Giebelflur- und Querflurhäuser
Gebaut wurden schlichte Fachwerkkonstruktionen auf niedrigem Feldsteinsockel, anfangs ohne
Unterkellerung, später mit Teilunterkellerung entweder als kleine niedrige und nur halb eingetiefte
Kellerräume / Kriechkeller, zugängig über den "Kellerhals", über denen sich eine Hochkammer /
Aufkammer befand, oder als Kellergruben / Grubenkeller, zugängig über eine Fußbodenluke mit Stiege.
Die wichtigsten Baustoffe waren Holz, Lehm, Stroh, Reet, Feldstein (soweit verfügbar) sowie nach
etwa 1800 auch Ziegel. Das Fachwerk bestand konstruktiv aus Schwelle, Ständer, Rähm, ein- oder zweifach
verriegelt, zur Aussteifung wurden meist (aber nicht immer) nur einseitig lange Eckstreben eingesetzt,
seltener zweiseitig. Die Gefache waren mit Lehmstaken ausgefacht, erst um 1800 tauchen auch Lehmstein-
oder Ziegelausfachungen auf. Ungebrannte Lehmsteine wurden allgemein und auch in der alten Fachliteratur
als "Luftsteine" bezeichnet, David Gilly nannte sie 1797 "Lehmziegel", "Luftziegel"
oder "Luftsteine" im Band 1 seiner Landbaukunst. Das Verstreichen der Ausfachungen mit Lehm hieß
"kleiben", "kleimen" oder "klehmen". Einen guten Überblick über die
wichtigsten Baustoffe dieser Zeit findet man bei Accum 1826 und natürlich bei Gilly (siehe Teil 5,
Literaturverzeichnis).
Dachwerke wurden zumeist als Sparrendach-Konstruktionen mit Kehlbalken und doppelt stehendem Stuhl errichtet,
eingeschossige Bauten teilweise mit Senkbalkendecke, wodurch unter der Traufe eine Drempelwand entsteht zur
Verbesserung der Nutzung des Dachraums. Die abgesenkten Balken (daher "Senkbalken") wurden entweder
von innen in die Ständer eingezapft (selten) oder auf die oberen Riegel / Sturzriegel aufgelegt, die Balkenköpfe
sind dann von außen auf den Traufseiten zu sehen, siehe Fotos.
Für Dachdeckungen wurde ursprünglich immer das preiswerte und überall verfügbare Stroh oder Reet verwendet,
die Firste wurden regional unterschiedlich mit Plaggen oder längs gepackten Stroh- bzw. Reetbünden gedeckt
und mit Windklötzern (Hängeklötze) oder Windlatten gesichert, die Giebelkanten (Ortgänge) mit Windbrettern
und Giebelzier ("Windlattenverzierungen", siehe Wiesner 1937 im Literaturverzeichnis). Das
Eindecken der Dächer auf einfachen Knüppellatten erledigten die Bauern und Kossäten mit Hilfe der
Nachbarn häufig selbst; wurde ein Rohrdecker beauftragt, gingen sie ihm als Hilfskräfte zur Hand.
Stroh- und Reetdeckungen waren im Gegensatz zu den damals im Handstrichverfahren gefertigten Dachziegeln
winddicht, regendicht und schneedicht, warm im Winter und temperaturausgleichend im Sommer, atmungsaktiv
(dampfdiffusionsoffen) und jederzeit leicht und schnell zu reparieren. Das einzige Problem war der
Brandschutz. Versuche, bei denen die Strohbünde vor dem Eindecken in Lehmschlämme getaucht wurden, waren
auf Dauer nicht erfolgreich. 1791 schreibt der brandenburgische Landbaumeister Keferstein, dass Strohdächer
dem Landmann die liebsten sind und beklagt, dass Ziegeldächer den Regen und Schnee durchlassen (siehe
Literaturverzeichnis). Stroh- und Reetdeckungen wurden unter Beachtung der seit 1826 vorgeschriebenen
Mindestabstände zu Nachbargebäuden (30 bzw. 60 Fuß) noch bis weit in die 1830er Jahre beibehalten.
Erst nach 1800 kamen bei Neubauten sowie Umdeckungen und Reparaturen auch im ländlichen Raum zunehmend
Dachziegel zum Einsatz, meist gegen den Willen der Bauern durch Brandschutzvorschriften erzwungen, S-Pfannen
in norddeutscher Tradition teils mit untergelegten Strohdocken in Lehm zur Abdichtung, Biberschwänze
in mitteldeutscher Tradition, innen mit Lehmverstrich der Fugen, als Biberschwanz-Einfachdeckung mit
untergelegten Spließen bei ärmeren Häusern, immer mit echter Traufe ohne Dachrinne. Das Latten und
Eindecken der Dächer mit Dachziegeln war Sache der Maurer, berufsrechtlich gesichert durch königliches
"General-Privilegium und Gülde-Brief des Mauerer-Gewercks" von 1734. Die Berufsgruppe der
Dachdecker ("Ziegeldecker") ist in Brandenburg als eigenständig organisiertes Gewerk erst
mit der Gewerbefreiheit im 19.Jahrhundert entstanden. Die Giebeldreiecke waren häufig verbrettert
(meist wohl mit zeitlichem Abstand erst nachträglich), der Dachraum wurde ursprünglich immer als
Speicher genutzt, unter anderem als Schüttboden für Korn über der beheizten Stube.
Gestalterisch zeigen die Gebäude eine schlichte Gesamtwirkung, Kontrast besteht zwischen den geölten
oder gepechten (Pechöl bzw. Teeröl) Konstruktionshölzern und den getünchten / gekalkten Ausfachungen,
in klassizistischer Zeit wurde teilweise zur Homogenisierung der Fassaden über die Hölzer hinweg getüncht.
Türen, Fenster und Klappläden wurden durch Farbe bzw. gefärbte Ölmischungen betont, Hauseingangstüren
besonders im Oderbruch teilweise in aufwendiger Gestaltung mit geschnitzten und gesägten Verzierungen
ausgeführt. Die Giebelverbretterungen blieben wohl meist unbehandelt, das Holz vergraute im Laufe der
Zeit, oder sie wurden einfach geölt.
Soweit keine staatliche Bauhilfe in Verbindung mit Auflagen in Anspruch genommen wurde, entwickelte
sich das private Bauwesen in den brandenburgischen Dörfern bis etwa zur Mitte des 18.Jahrhunderts weitgehend
unreglementiert. Ausschlaggebend waren die finanziellen Möglichkeiten, der bäuerlich-funktionelle Raumbedarf
und Raumanspruch gemäß der dörflichen Rangordnung (Bauer, Kossät, Büdner) sowie die nachbarlichen Verhältnisse.
Erste staatliche Eingriffe erfolgten im ländlichen Raum durch Vorgaben zum Brandschutz. Das preußische
Baupolizeirecht und spätere Bauordnungsrecht entwickelte sich hauptsächlich aus den amtlichen Feuerordnungen
und daraus abgeleiteten Bauvorschriften in Verbindung mit dem traditionellen Nachbarrecht, dieses niedergelegt
z.B. im "Land-Recht des Königreichs Preussen" von 1721. Baurecht war Polizeirecht zur Abwehr von
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und dabei immer zuerst Brandschutzrecht. Eine frühe
"Landes-Policey-Ordnung" auch mit Vorgaben zum Brandschutz gab es bereits 1540 unter Markgraf
Johann von Küstrin. Alle Verordnungen für das "platte Land" wurden aus bereits wirksamen
städtischen Verordnungen abgeleitet bzw. übernommen.
Brandenburgisches Giebelflurhaus ("Märkisches Mittelflurhaus")
Das Brandenburgische Giebelflurhaus ist ein giebelständiger niederdeutscher Haustyp, ursprünglich ein
Wohn-Stall-Speicher-Haus mit "Schwarzer Küche" unter einem Rauchschlot aus Fachwerk mit Lehmverstrich,
Stallteil hinten, der Dachraum als Speicher genutzt. Die brandenburgische "Normalform" ist nach heutigem
Kenntnisstand vermutlich abgeleitet aus dem niederdeutschen Hallenhaus durch Reduzierung der Mittellängsdiele im
Hallenhaus auf die Dimension eines Flurs im Giebelflurhaus, aus dem Dielentor wurde eine Haustür. Weitere
Informationen zu diesem Haustyp finden Sie im Teil 1 der Brandenburg-Seiten, siehe direkt hier:
►
Interessant ist an dieser Stelle, dass der preußische Bauinspektor Johann Friedrich Colberg (1750–1814) noch
1792 zum Entwurf für ein Dreihüfner-Bauernhaus (siehe Literaturverzeichnis) in seiner Baubeschreibung ganz
selbstverständlich eine 14 Zoll (ca. 37 cm) dicke Rohrdeckung plant und kalkuliert, obwohl in den Städten schon
seit 1718 die Abschaffung brennbarer Dachdeckungen gefordert war; 1792 für die Dörfer also noch kein Thema. Er
bestimmt aber, "daß die Eingangsthüre bei einem Unterthanen-, mit Stroh oder Rohr gedecktem, Hause um deswillen
jedesmal im Giebel angebracht werden muß, damit bei entstehendem Feuer durch das herunterschießende Stroh- oder
Rohrdach der Eingang in das Haus und dadurch die Herausschaffung der Betten und des Hausgeräths nicht leicht gehemmt
werden." Das von ihm vorgeschlagene Gebäude ist ein Giebelflurhaus mit einer zentralen, jedoch um einen
Seitenraum mit Fenster beträchtlich erweiterten Küche, eine Übergangslösung zwischen schwarzer und weißer Küche.
Zwischen Giebelflur-Grundriss mit giebelseitigem Eingang einerseits sowie brennbarer Rohrdeckung und Brandschutz
andererseits besteht somit aus Sicht des Baubeamten ein direkter Zusammenhang. Erst 1847 wurde mit der
"Bau-Polizei-Ordnung für das platte Land der Provinz Brandenburg ..." festgesetzt (§ 25):
"Wohngebäude und andere mit Feuerung versehene Gebäude dürfen nicht anders als mit einer Stein-, Metall-
oder sonst einer Bedachung versehen werden, deren Masse von der Landespolizei-Behörde ausdrücklich als feuersicher
anerkannt ist." Bis dahin waren brennbare Dachdeckungen in den Dörfern zulässig, der Brandschutz im Verhältnis
zu benachbarten Gebäuden wurde lediglich durch Abstandsregelungen gesichert.
Als ländliche ein- oder zweistöckige Sonderform entstand das Giebellaubenhaus besonders in der
Oderregion durch Einrücken des Unterstocks (bzw. des Erdgeschosses) um zwei oder drei Gefachtiefen und Abstützen
des Oberstocks bzw. des Dachraums über diesem Bereich durch eine giebelseitige Ständerreihe (Laubenständer) mit
Kopfstreben und Spannriegeln, wodurch man eine befahrbare und wirtschaftlich nutzbare Giebellaube erzeugte
(Hinweise zu dem unten in der zweiten Bildreihe Mitte gezeigten Haus in Lüdersdorf siehe hier:
►). Häufig wurden diese Gebäude
deshalb auch als Gaststätte / Dorfkrug genutzt, teils in Verbindung mit Poststationen und Relaisstationen für
den Pferdewechsel oder mit Stellmachereien und Hufschmieden als Reparaturwerkstätten für Kutschen und Pferde
auf den Poststraßen.
Eine solche Szenerie hat der in Stettin (Pommern) lebende Maler Ludwig August Most (1807-1883) sehr realistisch
im Jahr 1830 dargestellt, einen pommerschen Dorfkrug mit Stellmacherwerkstatt. Das Bild zeigt
detailgenau die Konstruktion der Giebellaube eines Fachwerkbaus mit Ständern, Kopfstreben, Spannriegeln, Balken
und Unterzügen. (© Pommersches Landesmuseum Greifswald, http://www.pommersches-landesmuseum.de,
im Web zur Verfügung gestellt durch die Digitale Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern unter
https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/aa000175/1/-/). Daneben ein Foto des ältesten noch erhaltenen
brandenburgischen Giebellaubenhauses (um 1701) in Pillgram, ebenfalls mit Spannriegeln und ausgerundeten
Kopfstreben zwischen den Laubenständern (Quelle: Wikipedia, Foto von Wolfgang M. Schmidt / Stromer7,
Lizenz CC BY-SA 4.0). Auch dieses Haus war ehemals ein Dorfkrug
mit Poststation, der Schankraum wird heute als Heimatstube genutzt, die anderen Räume als Dorfmuseum.
Eine weitere Sonderform ist das Giebelspeicherhaus (Foto oben rechts) nach seinem
Verbreitungsgebiet bezeichnet als "Nuthe-Nieplitz-Haus", mit einseitigem Giebelspeicher-Vorbau,
dieser wohl ursprünglich immer genutzt als Speicher, später meist Umnutzung zu Wohnraum, z.B. als Altenteil.
Die Giebelspeicher waren meist klein, konnten aber auch beachtliche Dimensionen einnehmen (siehe im
Literaturverzeichnis bei Rosalinde Rennebarth, Kranepuhl ..., ab Seite 155). Zweistöckige städtische
Varianten entstanden als reine Wohngebäude durch Übernahme und Weiterentwicklung der ländlichen Grundform
oder als eigenständige Parallelentwicklung besonders in den kleinen Ackerbürgerstädten.
Brandenburgisches Querflurhaus, Entwicklung aus dem
"Mitteldeutschen Ernhaus"
Ländliche Formen des Querflurhauses existieren noch heute in
verschiedenen Varianten und Entwicklungsstufen, fast immer traufständig.
Hervorgegangen ist dieser Haustyp wohl aus dem sogenannten (mitteldeutschen)
"Ernhaus", ein Wohn-Stall-Haus / Wohnstallhaus mit breitem
Mittel-Querflur als Herdraum (Ern / Eren, im ursprüngliche Sinne
ein bis in den Dachraum offener Querdielen- oder Querflur-Herdraum mit
offener Feuerstelle, also ein Rauchhaus), anliegend auf einer Seite
Wohnräume, auf der anderen Seite Ställe, der Dachraum als Speicher mit
Zugang über Leiter oder Stiege. Mindestens in der Niederlausitz gab es
auch das Wohn-Speicher-Haus / Wohnspeicherhaus mit als Speicher genutzten
Kammern statt Ställen (nach Lotar Balke, siehe Literaturverzeichnis). Später
entstand daraus das "Doppelstubenhaus" durch Auslagerung
des Stallteils bzw. Speicherteils, der Flurbereich wurde geteilt, zwischen Vorder-
und Hinterflur gab es anfangs noch die "Schwarze Küche" mit offenem
Feuer unter einem raumübergreifenden Rauchfang / Rauchschlot aus Fachwerk
mit Lehmverstrich ("gekleibter" / "gekleimter" Schlot)
oder einem Mantelschornstein aus ungebrannten Lehmsteinen ("Luftsteine",
"Luftziegel") oder Backsteinen / Ziegeln, die Schornsteinköpfe über Dach
waren bei allen Varianten witterungsbeständig aus Ziegeln gemauert. Später entwickelte
sich daraus ein nach oben geschlossener Durchgangsflur mit meist eingehauster Treppe,
beidseitig anliegend Wohnräume incl. Küche ("Seitenküche" mit Fenster,
"Weiße Küche") mit besteigbaren (begehbaren, befahrbaren) Grundschornsteinen
("Steiger"), der Dachraum wurde weiterhin als Speicher genutzt. Der Schornstein
hieß in der damaligen hochdeutschen Amtssprache und in den amtlichen Verordnungen in
Brandenburg-Preußen häufig noch "Schorstein" ‒ ohne "n".
Das Volk sprach jedoch Platt und verwendete die niederdeutsche Variante
"Schorsten" / "Schornsteen".
Seit 1822 war durch "Allerhöchste Kabinetsorder" der Einbau von nichtbesteigbaren
Schornsteinen im heutigen Sinne erlaubt und somit der Umbau der Rauchschlote sowie der direkte
Anschluss von Öfen an Einzelschornsteine möglich. Die Schornsteine mit einem runden oder
rechteckigen Innendurchmesser von 6-8 Zoll (erlaubt waren min. 6 x 6 und max. 8 x 8 Zoll) wurden
als "Russische Röhren", "Russisches Rohr" oder "Enge Röhren"
bezeichnet. Kochherde und Heizkamine mit offenem Feuer mussten jedoch weiterhin an besteigbare
gemauerte Schornsteine ("Weite Röhren") von 18 x 18 oder 18 x 15 Zoll (ca. 47 x 39 cm)
angeschlossen werden. Die manuelle Reinigung von innen wurde durch die Lehrlinge ausgeführt, beim
kleineren Format konnten nur "Schornsteinjungen" (Kinder) einsteigen, erst 1903 wurde
diese Arbeit für Kinder unter 13 Jahren durch Reichsgesetzt verboten. Gemäß Ergänzung 1832 sollte
die Beseitigung der Fachwerkschlote "allmählig bei Neubauten oder eintretenden Reparaturen
bewirkt werden". Der obere Teil der Rauchschlote im Dachraum wurde gelegentlich erhalten
und als Räucherkammer genutzt. Erläuterungen zum Keller siehe oben.
Gestützt wurde die vorrangige Entwicklung dieses Haustyps ganz besonders in der Regierungszeit
Friedrichs II. (1740-1786) durch die als Typenentwürfe von den Baubehörden entwickelten
Fachwerkhäuser für Kolonisten. Deren Ansiedlung wurde finanziell und materiell gefördert
unter anderem durch Bereitstellung von Bauholz. Der Holzbedarf wurde anhand der Entwürfe für
bestimmte Haustypen ermittelt, die den jeweiligen Kolonisten-Berufsgruppen zugedacht und von
diesen bzw. den mit der Baudurchführung beauftragten Unternehmern ("Entrepreneure")
zu errichten waren. Die in den Altdörfern ansässigen Bauern wurden dringend angehalten, bei
Neubauten ebenfalls nur noch Querflurhäuser zu bauen, weil bei diesen der Holzbedarf geringer
war als bei den alten Giebelflurhäusern (zumindest bei einfachen Sparrendach-Konstruktionen
ohne Senkbalkendecke). Der entscheidende Vorteil der quer geteilten Kolonistenhäuser besteht
in der giebelseitig geringeren Hausbreite und damit im geringeren Bedarf an konstruktiv
hochwertigen Bauhölzern (Deckenbalken, Dachsparren). Bei Giebelflurhäusern mit Mittellängsflur
zwischen den beidseits des Flurs gelegenen Stuben wird meist eine größere Gebäudebreite
benötigt als bei quer geteilten Gebäuden mit Stuben in gleicher Größe. Grundrissökonomie
ist Baustoffökonomie. Mit dem Übergang vom Giebelflurhaus zum Querflurhaus war auch der
zunehmende Einsatz von harten Dachdeckungen verbunden, weil im Brandfall weiche Dachdeckungen
(Reet und Stroh) gefährlich sein können. Brennendes Stroh kann vom Dach rutschen und den
Hauseingang als Fluchtweg versperren (siehe dazu auch oben, Colberg). Im Übrigen wurde
Bauholz für den Unterhalt aller Bauern- und Kossätenhöfe im Zuständigkeitsbereich der Krone
seit 1729 aus den königlichen Forsten frei zur Verfügung gestellt.
Zunehmender Wohlstand und Raumbedarf ließen das "Erweiterte Doppelstubenhaus"
entstehen in verschiedenen Varianten mit einseitig oder beidseitig vergrößertem Wohnteil,
Erweiterung meist um jeweils ein giebelseitig angebautes Kammerfach, die Giebelseiten des
Dachraums wurden jetzt mit Fenstern ausgestattet zur Nutzung als Schlafkammern oder
Gesindekammern, der mittlere Dachbereich diente vorerst weiterhin als Speicher. Daraus
entwickelten sich zweigeschossige und zweistöckige Varianten als "aufgestockte
Doppelstubenhäuser" mit oder ohne seitliche Erweiterungen sowie zweistöckige
Varianten mit seitlich angebautem Torhaus unter einem Dach, eine mitteldeutsch geprägte
Bauernhausform mit integriertem Torhaus. Sehr kleine eingeschossige Hausvarianten
("halbe Häuser") wurden weiterhin gebaut, z.B. für Büdner / Häusler oder
als separates Altenteil.
Zweigeschossige und zweistöckige dörfliche und kleinstädtische Varianten
als reine Wohngebäude entstanden durch Übernahme und Weiterentwicklung
der ländlichen Grundformen und/oder als Parallelentwicklung im
städtischen Raum. Ob das Bauernhaus als Doppelstubenhaus und damit
reines Wohngebäude bei den Stadtgründungen bzw. Stadterweiterungen als
Vorbild zumindest für kleinere Wohnhäuser gedient hat oder ob die aus
dem (herrschaftlichen) Symmetriebedürfnis entstandenen
Fassadengliederungen der kleinen Stadthäuser in den Dörfern nachgeahmt
wurden, ist wohl nicht mehr mit Sicherheit zu belegen; die jeweilige
regionale Gesamtentwicklung war vielschichtig und wechselseitig. Der
Hausforscher Werner Radig vertrat die Auffassung, dass Bauernhäuser als
Ackerbürgerhäuser oder reine Wohnhäuser in die Städte eingewandert sind
(Angabe nach Christof Baier, siehe Literaturverzeichnis); auch der
Hausforscher Karl Baumgarten war dieser Auffassung.
Dorfhandwerker, städtischer Zunftzwang, Gewerbefreiheit
Zünfte (Gilden, Innungen) sind im Mittelalter entstanden als städtische
(= bürgerliche) Organisationen von Handwerk und Gewerbe, sie waren an
die Stadt- und Bürgerrechte gekoppelt. Bis 1811 war die Ausübung (fast)
aller Handwerksberufe mit Meisterrecht zwingend an diese städtischen
Zünfte gebunden. Sämtliche Baugewerke waren betroffen, das Etablieren
einer Zunft "auf dem platten Lande" war nicht zulässig. Dem
"Bauerstand" (= Bauern, Kossäten, Büdner / Häusler) war die Ausübung
eines Handwerks als Haupterwerbsquelle verboten, lediglich die Deckung
des Eigenbedarfs und die Nachbarschaftshilfe im Nebenerwerb waren gestattet.
Es gab jedoch Sonderregelungen für Handwerker, die regelmäßig auch in den
Dörfern an Ort und Stelle tätig werden mussten, dazu zählten z.B. Zimmerer,
Maurer und Schmiede. Sie wurden als Landhandwerker oder
Land-Meister bezeichnet, durften sich in Dörfern und Flecken
niederlassen, mussten aber Mitglied der nächstgelegenen städtischen Zunft
sein und dort reduzierte Beiträge in die Zunftkasse einzahlen sowie
städtische Abgaben ("Nahrungssteuer zur Accisecasse") entrichten.
Auch die Schneidemühlen (Sägemühlen, Brettmühlen) sind hier zu nennen, die
zwar dem Zunftrecht unterlagen, aber weder an Städte noch Dörfer gebunden
sein konnten sondern an Wasser und Wind. Es gab einige zunftfreie bürgerliche
Gewerbe (z.B. Papiermacher, Buchdrucker), diese spielten aber im Bauwesen
keine Rolle. Außerdem gab es für das Bauwesen relevante nichtzünftige Gewerbe,
die innerhalb der Städte aus Platz-, Gesundheits- oder Brandschutzgründen
nicht ausgeführt werden konnten oder weil die benötigten Rohstoffe am Ort
nicht verfügbar waren, z.B. Ziegler (Ziegelbrenner), Kalkbrenner, Gipsbrenner,
Teerbrenner, Pechsieder, Glasmacher oder Steinhauer, teilweise wurden diese
Gewerbe regulär zu den "Landwirtschaftlichen Gewerben" gezählt
(siehe im Literaturverzeichnis Otto 1840 und Bock 1905).
Die wichtigsten Handwerker beim ländlichen Fachwerkbau waren die Zimmerleute,
danach rangierten Maurer (Fundamentsockel, Schornstein, harte Dachdeckungen,
gemauerte Fußböden und Ziegelöfen), Tischler, Glaser, Schlosser, Schmiede und
Töpfer (als Ofensetzer für Kachelöfen). Diese Gewerke waren in städtischen
Zünften organisiert und seit 1734 durch erneuertes (präzisiertes und verschärftes)
königliches "General-Privilegium und Gülde-Brief" reglementiert.
Rohrdecker für Reet-Dachdeckungen waren nicht zünftig. Etwa ab 1830 übernahmen
mit Ausbreitung des Massivbaus die Maurer die führende Rolle, weitere
spezialisierte Gewerke kamen hinzu. Nur die beiden Bauhauptgewerke,
Zimmerer und Maurer, mussten neben der praktischen Meisterprüfung auch
"zierliche Zeichnungen von einem Hause" liefern mit allen Details
incl. Material- und Kostenaufstellung, nach bestandener Prüfung waren sie
gegenüber den staatlichen Behörden (Landbaumeister, Bauinspektor) im
heutigen Sinne bauvorlageberechtigt.
1811 wurde der städtische Zunftzwang aufgehoben und die allgemeine
Gewerbefreiheit eingeführt, Handwerker konnten sich jetzt an jedem Ort
niederlassen und arbeiten (außer in der noch sächsischen Niederlausitz,
dort galt vorerst noch sächsisches Recht). Das führte z.B. im Zeitraum
zwischen 1803 und 1831 in Preußen insgesamt zur Vervierfachung der
Maurermeister von 6.053 (1803) auf 24.771 (1831), eine Entwicklung, die
zu großen Teilen der uneingeschränkten Zulassung von allen Gewerben auch
auf dem "platten Lande" geschuldet war. Bei einigen der
Meisterstatistiken für Baugewerke waren auch die sogenannten
"Flickhandwerker" mit eingerechnet, allein
arbeitende ältere Gesellen ohne bestandene Meisterprüfung, die besonders
in ländlichen Gebieten kostengünstig und deshalb weit verbreitet waren. Vorgaben bestanden nur
noch hinsichtlich Prüfungs-Reglementierung als Voraussetzung zur Erlangung
des Gewerbescheins. Die Zünfte, in Brandenburg jetzt meist als Innungen
bezeichnet, existierten auf freiwilliger Basis jedoch weiterhin, ihnen
unterstanden unverändert Kontrolle und Durchführung der Gesellen- und
Meisterprüfungen. Nach einer längeren Übergangsphase folgte 1845 die
"Allgemeine Gewerbe-Ordnung" zur Vereinheitlichung des Gewerberechts
in ganz Preußen, also auch in den ehemals sächsischen Gebieten, sowie 1856
die "Verordnung, betreffend den Betrieb der Bauhandwerke" mit der
Prüfungsordnung zur Meisterprüfung sowie Regeln für die Führung des
Gewerbebetriebs der Zimmerleute, Maurer, Steinhauer und Steinmetze,
Schieferdecker und Ziegeldecker, Mühlenbauer und Brunnenbauer.
Im Weiteren siehe im Literaturverzeichnis zu diesem Thema: Lamprecht
1797, Fürstenthal 1837, die General-Privilegien der Gewerke von 1734,
das Allgemeine Landrecht von 1794 sowie Schmoller 1870 / 1888. Schon bald
nach 1856 qualifizierten sich die ersten Handwerksmeister an den neuen
Baugewerkschulen zu Baumeistern (siehe weiter unten). Durch "Gesetz,
betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung" vom 26. Juli 1897
konnten Zwangsinnungen gebildet werden, wenn sich die Mehrheit der
beteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Beitrittszwangs
erklärt hatte. Der alte Konkurrenzschutz gegen das freie Gewerbe war
damit wieder hergestellt.
Dachdecker
Der Beruf des Dachdeckers war kein einheitlich organisiertes Gewerk, je nach Deckmaterial wurden
die Arbeiten von verschiedenen Handwerkern ausgeführt. Noch 1905 heißt es in Meyers Großem
Konversations-Lexikon unter dem Stichwort Dachdecker: "Jeder Handwerker oder Arbeiter, der
das Deckmaterial auf die Dächer bringt und dort befestigt, im engern Sinn der Handwerker, der
die Eindeckung von Dächern mit Ziegeln oder Schiefer ausführt. Ziegeldächer werden teils von
Maurern, teils von besondern Ziegeldeckern eingedeckt. Schieferdächer werden in der Regel vom
Schieferdecker, Kupferdächer vom Kupferschmied, Zink-, Blech- und Bleidächer vom Klempner
eingedeckt. Strohdächer decken entweder die Landleute selbst oder Tagelöhner, die sich
ausschließlich damit beschäftigen; Bretter- oder Schindeldächer schlagen die Zimmerleute
auf." In den Lehr- und Fachbüchern des 19.Jahrhunderts werden Ziegeldeckungen und
teils auch Schieferdeckungen meist bei den Maurerarbeiten abgehandelt, es gab aber auch
schon separate Fachbücher für Dachdeckungsarbeiten (siehe im Literaturverzeichnis
Matthaeij 1833, Menzel 1847 oder Wedeke / Romberg 1853).
Gebiet und Landtag der neuen Provinz Brandenburg
Mit den Verwaltungsreformen im Königreich Preußen nach 1815 wurden für alle neu gebildeten Provinzen
auch die (nur teilweise und indirekt wählbaren) ständischen Vertretungen festgesetzt. Am 1. Juli 1823
wurde durch König Friedrich Wilhelm III. das "Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände für
die Mark Brandenburg und das Markgrafthum Niederlausitz" erlassen. Darin wurden zuerst die
Landesteile der neuen Provinz Brandenburg bestimmt: 1. Die Kurmark, 2. Die Neumark, 3. Die Niederlausitz.
Zur Kurmark traten die Ämter Belzig, Dahme und Jüterbogk sowie die Herrschaft Baruth hinzu. Mit der
Neumark wurden der Schwiebuser Kreis sowie die Orte Schermeissel und Grochow vereinigt. Zur
Niederlausitz kamen die Ämter Finsterwalde und Senftenberg. Im Übrigen blieb alles bei den
historischen Grenzen und Bezeichnungen.
Als Provinzial-Stände für den Landtag wurden benannt: Der erste Stand, bestehend aus dem Domkapitel
zu Brandenburg, dem Grafen zu Solms-Baruth, dem Herrenstande der Niederlausitz sowie der Ritterschaft
(= Rittergutsbesitzer); Der zweite Stand, bestehend aus den Städten; Der dritte Stand, bestehend aus
den übrigen Gutsbesitzern, den Erbpächtern und Bauern. Alle wählbaren Standesmitglieder mussten
Grundeigentümer sein und einer christlichen Kirche angehören. Die Bestimmung der Anzahl der Mitglieder
des Landtags sowie weitere Bedingungen für die Wählbarkeit erfolgten separat für jeden Stand im Gesetz.
Handwerker waren als grundbesitzende bürgerliche Gewerbetreibende zusammen mit den städtischen
Magistratspersonen wählbar, also über den zweiten Stand, dieser war mit insgesamt 22 Mitgliedern im
Landtag vertreten. Klerus, Adel und Ritterschaft (erster Stand) waren mit insgesamt 34 Mitgliedern
vertreten, normale Gutsbesitzer, Erbpächter und Bauern (dritter Stand) zusammen nur mit 12.
Zeitraum ca. 1830 - 1860
Übergang vom Fachwerkbau zum Massivbau
Unter Beibehaltung der gewohnten Gebäudestrukturen hinsichtlich Grundriss und Aufriss
wurde fast ausschließlich der quer erschlossene Haustyp als reines Wohngebäude entwickelt,
jetzt häufig mit integriertem Altenteil, zuerst weiterhin als Fachwerkbau, dann zunehmend
als Massivbau, dabei zuerst als verputzte Mauerwerksbauten, mit Steigerung der
Ziegelproduktion zunehmend als Sichtziegelbauten mit dezenten Ziermauerungen aus
Normalziegeln ohne Verwendung von Sonderformaten. Nur in ganz seltenen Fällen wurden
Giebelflurhäuser als Massivbauten neu errichtet, meist wurde den alten giebelständigen
Fachwerkbauten nur eine neue massive Fassade vorgebaut und somit ein Massivbau
vorgetäuscht. Bei Erweiterung der zweistöckigen Hausvarianten mit seitlich integriertem
Torhaus konnte ein an das Torhaus angebauter zweiter und komfortabler Wohnteil als
Altenteil entstehen, alles unter einem Dach. Diese Häuser wurden regional unterschiedlich
bezeichnet, so z.B. in der Prignitz und wohl auch im Ruppiner Land als "Langhaus",
in der Altmark als "Wohn-Torhaus".
In diesen Zeitraum fällt die endgültige baulich-funktionelle Trennung zwischen Wohnhaus,
Stall-Speicher und Scheune; häufig wurden dabei zuerst die Scheunen und Stallspeicher
als wirtschaftliche Existenzgrundlage massiv als Sichtziegelbauten erneuert, erst danach
die Wohngebäude. Durch Gebäudezuwachs entstanden Dreiseithöfe und Vierseithöfe als
offene oder geschlossene Höfe in dichter Reihung auf den alten Hofstellen, die Wirtschafts-
und Nebengebäude häufig in nachbarlicher Grenzbebauung. Geschlossen bebaute Höfe nannte
man z.B. in der Niederlausitz auch Dreikanter bzw. Vierkanter. Zur Finanzierung der Ablösung
von Dienst- und Leistungspflichten sowie zur Auslösung von nachgeborenen Söhnen war
eine Zunahme von Grundstücksteilungen zu verzeichnen, dadurch entstanden Kleinbauern- und
Kossätenhöfe zwischen den Althöfen und an den Dorfrändern.
Wirkungsbeginn der preußischen Reformen, beginnender wirtschaftlicher Aufschwung
• Chausseebau, Eisenbahnbau, Kanalbau, Ausbau der Binnenschifffahrt und des Transportwesens insgesamt, ...
• Ausbau und Verbesserung der Infrastruktur förderten die Verbreitung und verbesserte Auslieferung von Baustoffen, ...
• Beginnende überregionale und ausländische Importe von aus der eigenen Region nicht lieferbaren Baustoffen, ...
• Entwicklung eines leistungsfähigen ländlichen Bauwesens durch allgemeine Gewerbefreiheit und Ausbildung der Handwerker ...
• Zunahme von Bauvolumen, Komfort, Hygiene, Sicherheit; agrarwirtschaftliche Ertrags- und Gewinnsteigerungen, ...
• Brandschutz durch harte Dachdeckungen, Ziegelausfachungen, massive Mantelschornsteine, Einbau von Röhrenschornsteinen
Neue Baustoffe, Bauelemente, Bautechniken ca. 1820 - 1900
Einführung und Verbreitung neuer / verbesserter Baustoffe und Bautechniken
in den Dörfern
Neue Baustoffe und bautechnische Entwicklungen fanden immer zeitversetzt Eingang in das
traditionell geprägte dörfliche Leben, man war konservativ, sowohl die Bauern als auch
die dörflichen Handwerker waren nur sehr schwer von Neuentwicklungen zu überzeugen. Erst wenn
sich Neuerungen in den Städten etabliert sowie als technisch besser und kostengünstig ausführbar
gezeigt hatten, wurden sie auch im ländlichen Raum akzeptiert und übernommen. Alle folgenden
Bilder zeigen Details aus Brandenburg:
• Mechanisierte Herstellung von maßhaltigen und flacheren Biberschwanz-Dachziegeln, besser geeignet für Kronendeckung
• Technisch verbesserte und maschinell hergestellte neue Dachziegelmodelle (Pressfalzziegel, Strangfalzziegel), schneedicht,
• regendicht und winddicht ohne Mörtelverstrich, auch mit engobierten und glasierten Oberflächen in unterschiedlichen Farben
• Zement und Beton z.B. für "Zementdachplatten", Zementguss für Fassadenelemente; Asbestzement als "Kunstschiefer"
• Schablonenschiefer für Dach und Fassade, englische Rechteck-Schieferplatten für Doppeldeckung ("Englische Deckung")
• Maschinell hergestellte Mauerziegel, Formziegel, Verblendziegel, Klinker; Lochziegel für leichte "Scheidewände"
• Feuerfeste Schamotteziegel für die Innenausmauerung von Kachelöfen und Küchenöfen / Kochmaschinen
• Baukeramik, Terrakotta, Glasurkeramik für Fassadengestaltung; glasierte Gesimsplatten, Schrägsteine, Fliesen, Ofenkacheln
• Vorproduzierte Fassadenstuckelemente (Montageelemente) als Katalogware aus Stuckgips oder Zementguss
• Vorgefertigte geschnitzte oder gedrechselte Holzelemente als Katalogware, z.B. als Zierstücke für Hauseingangstüren
• Eisenträger aus Walzeisen für Preußische Kappendecken, Unterzüge, Laufschienen für Scheunen-Rolltore, Eisenbahnschienen
• Technisch verbessertes Schmiedeeisen und Gusseisen z.B. für Einfriedungen, Geländer, Türbeschläge / Türdrücker, Werkzeuge,
• verzinkte Stallfenster, gusseiserne Stallsäulen (Stallstützen), Giebelanker, Herdplatten, Ofentüren und Ofenklappen
• Zinkguss für Zierelemente im Tür- und Fensterbau; Zinkblech für Bauklempnerei (Dachdeckungen, Dachrinnen, Fallrohre)
• Technisch verbesserter industrieller Messingguss für Türdrückergarnituren (Türschilder, "Türklinken") und Fensteroliven
• Industrielle Glasproduktion, billigere und größere Fensterscheiben, dadurch Entfall der nötigen Sprossenteilung etwa ab 1890
• Besandete Teerpappe ("Steinpappe") aus Steinkohlenteer für Flächenabdichtungen sowie Dachdeckungen für Nebengebäude
• Asphaltestrich, Zementestrich, bitumen- oder zementgebundener Terrazzo für Flure und Küchen in
den Häusern der Großbauern
• Künstlicher Kalksandstein als Baustoff und industriell produzierter Mauerstein in den üblichen Ziegelformaten
Vereinheitlichung der Maße und Gewichte in den Preußischen Staaten ab 1820
Am 16. Mai 1816 wurde unter Friedrich Wilhelm III. die "Maaß- und Gewicht-Ordnung für die Preußischen Staaten" erlassen
mit Verbindlichkeit ab 1.1.1820. Für das Gebiet der Mark Brandenburg ergaben sich keine Änderungen zu 1773, für die neue Provinz
Brandenburg wurden jedoch die ehemals sächsischen Gebiete angeglichen. In § 22 der Verordnung heißt es: "Im gesammten Bauwesen
in Unsern Staaten soll künftig nur einerlei Ruthen-, Fuß- und Zollmaaß gebraucht werden, und namentlich der Gebrauch besonderer
schlesischer, köllnischer etc. etc. Fuße und Zolle wegfallen." Gemäß § 25 konnte "... beim Bauwesen der übliche Gebrauch
der Schachtruten von 144 Kubikfuß noch beibehalten werden", das neue Raummaß sollte jedoch Kubik-Klafter sein zu je 108 Kubikfuß
(6 x 6 x 3 Fuß), was aber wohl im traditionellen Baugewerbe auf Widerstände stieß. Zur Durchführung der Verordnung gab es mit gleichem
Datum eine umfangreiche "Anweisung zur Verfertigung der Probemaaße und Gewichte ...", dort wurden die für das Bauwesen
wichtigsten Maßeinheiten in den §§ 1-5 im Detail festgesetzt:
§ 01: Das Grundmaaß für sämmtliche Preußische Staaten ist der Preußische Fuß.
§ 02: Unter dieser Benennung soll der seit dem 28sten Oktober 1773 in Preußen, den Marken und Pommern eingeführte
0§ 2: sogenannte rheinländische Werkfuß verstanden werden.
§ 04: Dieser Preußische Fuß wird in zwölf Zolle und dieser Zoll in zwölf Linien eingetheilt.
§ 05: Zwölf dieser Fuße machen eine Preußische Ruthe, die zum Gebrauche der Feldmesser, blos zehntheilig, hunderttheilig,
0§ 5: und so fort, so weit es nöthig ist, eingetheilt wird.
§ 06: Eine Preußische Meile ist eine Länge von zweitausend solcher Ruthen.
§ 10: Der Preußische Morgen enthält ein hundert achtzig preußische Quadratruthen. Nach Hufen wird in öffentlichen
§ 10: Verhandlungen nicht mehr gerechnet.
Aktuelle Umrechnungen (gerundet): 1 Preußischer Zoll = 2,615 cm, 1 Preußischer Fuß = 12 Zoll = 31,385 cm, 1 Preußische Rute = 12 Fuß
= 3,766 m, 1 Preußische Meile = 2.000 Ruten = 7,532 km, 1 Preußischer Morgen = 180 Quadratruten = 2.553 m². Die für Erdbau- und Tiefbauarbeiten
sowie als Volumenmaß für Mauerwerk angesetzte Preußische Schachtrute betrug 1 Quadratrute x 1 Fuß = 12 x 12 x 1 Fuß = 144 Kubikfuß = 4,452 m³.
Die durch 10 geteilte Preußische Rute "zum Gebrauche der Feldmesser" nannte man Dezimalrute (Decimal-Ruthe, auch: Feldrute), bestehend
aus 10 Dezimalfuß (Decimal-Fuß, auch: Feldfuß) zu je 37,662 cm; 12 Werkfuß = 10 Feldfuß = 1 Rute = 3,766 m. Eine weitere ebenfalls das Bauwesen
(indirekt) betreffende Maßeinheit war der Schritt, etwa bei Abstandsvorschriften zum Brandschutz (z.B. Verordnung wegen besserer Einrichtung
der Backöfen ... von 1794, siehe Literaturverzeichnis): 1 Preußische Meile = 10.000 Schritte, 1 Schritt = 1/5 Rute = 75,32 cm.
Die Bezeichnung von Flächen- und Raummaßen erfolgte damals bei Berechnungen, in Listen und Tabellen usw. noch nicht durch eine
angehängte hochgestellte 2 (²) bzw. 3 (³), sondern durch vorangestellte Symbole oder Buchstaben: 1 Quadratfuß = 1 ▢Fuß,
1 Kubikfuß (Cubikfuß / Cubicfuß) = 1 Cubkf. oder 1 Cbf., 1 Quadratrute (Quadratruthe) = 1 ▢R. oder 1 QR. = 14,185 m², 1 Schachtrute
(Schachtruthe) = 1 Schtr. Viele Beispiele findet man in der zeitgenössischen Fachliteratur, z.B. in der "Zeitschrift für Bauwesen" ab Jahrgang
I / 1851 (siehe Literaturverzeichnis). Zur weiteren Entwicklung der Maßordnungen und Maßsysteme im brandenburgisch-preußischen bzw. deutschen Bauwesen am
Beispiel der Ziegelherstellung siehe hier: ►
Ziegelmauerwerk und Ziegelproduktion ca. 1800 - 1910
Die Mark und spätere Provinz Brandenburg gehörte durch ihren Mangel an Naturstein und die
vielen ursprünglich auch in Handarbeit leicht erreichbaren Tonlagerstätten traditionell zu
den Ziegelregionen in Deutschland. Entsprechend vorrangig wurde dieses Thema auf allen Ebenen
behandelt, es war Basis für den mit der wirtschaftlichen Entwicklung verbundenen Aufschwung
des Bauwesens auch in den ländlichen Räumen.
Ziegelsichtige Bauten ("Ziegelrohbauten") als Mode (Schinkel) und norddeutsche Tradition
1793 - Königliches Regulativ für Mauerziegel unter Friedrich Wilhelm II. für die Mark Brandenburg, 1798 Ergänzungen
1817 - Königliche Ziegelei in Joachimsthal gegründet (fachliche Kontrolle durch Karl Friedrich Schinkel)
1830 - es entstanden zunehmend keramische Betriebe für Mauerziegel, Dachziegel, Ofenkacheln
1850 - liefert des Revier Glindow allein für Berlin ca. 52.500 Tonnen Ziegel
1856 - Strangpresse mit Schraubenschnecke von Carl Schlickeysen
1858 - Ringofen von Friedrich Hoffmann ("Hoffmannscher Ringofen")
1870 - gab es ca. 1.300 Ziegeleien (incl. ländlicher Nebenerwerb) in Brandenburg
1871 - wurden in Brandenburg ca. 550 Millionen Ziegel für Berlin gefertigt und meist im Holzkahn (Kaffenkahn) ausgeliefert
1872 - Inkrafttreten der Reichsnorm über das Ziegelformat für Mauerziegel (Reichsformat 250 x 120 x 65 mm)
1905 - wurden in ganz Brandenburg ca. 1.775 Millionen Ziegel für Berlin gefertigt, davon 440 Millionen in der Region Zehdenick
1905 - gab es 227 große industrielle Ziegeleien in der Umgebung von Berlin
1905 - war das Revier Zehdenick das größte Ziegeleigebiet Europas mit 63 Ringöfen auf 56 Ziegeleien
1908 - hatte Velten 37 Kachelofenfabriken, die auch Baukeramik fertigten (Terrakotta)
1911 - gab es in der Region Zehdenick 63 Ringöfen auf 34 Ziegeleien, ca. 6.000 Arbeiter produzierten ca. 700 Millionen Ziegel
1912 - totaler Einbruch der brandenburgischen Ziegel- und Kachelproduktion durch die "Groß-Berliner Immobilienkrise"
Brandenburgische regionale Ziegelbezeichnungen
• Rote Rathenower (rote Ziegel, eisenhaltig), hergestellt in der
größten Ziegelei-Region zwischen Rathenow - Parey - Havelberg
• Gelbe Birkenwerdersche (grünlich-gelbe Ziegel, kalkhaltig), hergestellt in der
Ziegelei-Region um Birkenwerder - Velten
• Gelbe Glindower (gelbe Ziegel), hergestellt in der Ziegelei-Region um
Glindow - Werder (Havel)
Die Ziegelbezeichnungen "Gelbe Birkenwerdersche" und
"Rote Rathenower" haben weithin Bekanntheit erlangt durch
den Schriftsteller Theodor Fontane (1819-1898). Er erwähnt sie in seinen 1880 erschienenen
"Wanderungen durch die Mark Brandenburg", Teil 3 Havelland, im Kapitel
"Glindow" wie folgt: "... Die berühmtesten Steine, die hier zu Lande gebrannt
werden, sind die »roten Rathenower« und die »gelben Birkenwerderschen«.
Aber was ihnen ihre Vorzüglichkeit leiht, ist nicht das Material, sondern die Sorglichkeit,
die Kunst, mit der sie hergestellt werden. Jedem einzelnen Stein wird eine gewisse Liebe
zugewandt. Das macht's. Der Birkenwerdersche Ton beispielsweise ist unscheinbar, aber
geschlemmt, gesäubert, gemahlen wird er zu einem allerdings feinen Materiale entwickelt,
und die Art des Streichens und Brennens macht ihn schließlich zu etwas in seiner Art
Vollendetem. Man geht dabei so weit, daß die Messer beim Formen des Steines jedesmal
geölt werden, um dem Ziegel dadurch die Glätte, Ebenheit und Schärfe zu geben, die
ihn auszeichnet." Weitere Hinweise zum Thema Ziegel in Brandenburg siehe hier:
►.
Die Groß-Berliner Immobilienkrise von 1912 und das relative Überangebot auf den Wohnungsmärkten
war eine der Hauptursachen für den Zusammenbruch der brandenburgischen Ziegelindustrie; weitere
Hinweise dazu siehe im Literaturverzeichnis bei Christoph Bernhardt. Auf das ländliche Bauwesen und
die vielen kleinen Manufakturziegeleien außerhalb des schon damals vorhandenen "Speckgürtels"
um Berlin (ab 1920 Einheitsgemeinde "Groß-Berlin") hatte die Berliner Immobilienkrise jedoch
kaum Auswirkungen. Die traditionelle Ziegelherstellung wurde auch zu dieser Zeit noch zu den
landwirtschaftlichen Gewerben gezählt, ein großer Anteil der einfachen Hintermauerziegel wurde
noch bis zum Zweiten Weltkrieg im Handstrichverfahren hergestellt (geformt), nur das Brennen
erfolgte in technisch verbesserten Anlagen.
Eine weitere Ursache für die Wirtschaftskrise der Ziegelindustrie war die Heimatschutzbewegung,
welche immer mehr Zuspruch fand. Die Anhänger dieser Bewegung propagierten Putzfassaden, sie
verachteten und bekämpften nicht nur die historistischen Stuckfassaden sondern auch die mit
aufwendigem Ziegelverblendmauerwerk gestalteten Fassaden der Bauernhäuser, die in manchen
Regionen inzwischen die Dorfbilder dominierten (siehe unten). Ein ganzer Industriezweig hatte
sich auf die Herstellung feinster Formziegel spezialisiert, in allen Stilrichtungen und
verschiedensten Formen und Farben, mit und ohne Glasur oder Engobe. 1910 beklagte der
Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Tonindustrieller, Dr. Max Fiebelkorn, im
"Monatsblatt der Gesellschaft für Heimatkunde und Heimatschutz in der Mark
Brandenburg" (siehe Literaturverzeichnis) die unangenehme Lage der Tonziegel:
"Die Gegner haben sie hart bedrängt, und die Preise auf dem
Baumaterialienmarkte sind stellenweise bis zu einer Tiefe gesunken, daß
man von einem Verdienst kaum noch reden konnte. An und für sich schlimm
daran sind schon die Hintermauerungsziegel; noch viel mehr ist dies aber
der Fall bei den Verblendziegeln. Für sie sind nicht nur die angeführten
anderen Baustoffe Gegner, sondern es hat sich auch noch als Feind der
Putz angefunden, welcher die Verblender ständig weiter vom
Baumaterialienmarkte zurückdrängt. Dazu kommen, wie ich leider hier
betonen muß, die Bestrebungen der Heimatschutzvereine, die vielfach ganz
unberechtigt dem Absatze der Verblender und damit der ganzen
Verblendziegelindustrie die schwersten Nachteile herbeiführen. Wo man
heute in den Architekten- und Baukreisen herumhört, findet man ein Sichabwenden
von den Verblendern, und nur wenige Baumeister gibt es noch, welche dem
Verblender und seinen Vorzügen ein warmes Herz bewahrt haben. Die
Verblendziegelindustrie steht heute in der Zeit einer großen Krise."
Bäuerliche Feldbrandziegeleien
Unabhängig von der gewerblichen und industriellen Produktion stellten die Bauern
teilweise noch bis um 1900 die einfachen groben Ziegel für verputzte Massivbauten
und verputzte Ausfachungen bei Fachwerkbauten selbst her, für den dörflichen
Eigenbedarf und gelegentlich im Nebenerwerb, unter Anleitung eines erfahrenen
Zieglers und teilweise unter Mitwirkung von Wanderarbeitern. Dazu gibt es einen
sehr interessanten, detailreichen und kommentierten Film auf YouTube: Der
Lehm beim bäuerlichen Hausbau ‒ Feldbrandziegelei. Ein historischer
Film von 1963, bereitgestellt durch die Volkskundliche Arbeitsstelle des
Landschaftsverbandes Rheinland beim Institut für Geschichtliche Landeskunde
an der Universität Bonn, wissenschaftliche Bearbeitung durch Dr. G. Simons,
siehe direkt hier:
►
(Stand: 24.11.2023). Die Aufnahmen zeigen vollständig den Arbeitsablauf einer
historischen Feldbrandziegelei ohne Nutzung von Gebäuden auf dem freien Feld.
Es sind Bilder des Landschaftsverbandes Rheinland von 1963 aus Sabershausen
im Hunsrück. So hat man um 1850 auch in Brandenburg im ländlichen Raum grobe
Ziegel gebrannt. Dauer des Films etwa 47 Minuten, leider wie üblich bei YouTube
mit vorgeschalteter und gelegentlich zwischengeschalteter Fremdwerbung, die in
keinem Zusammenhang mit dem Inhalt des Films steht (nutzen Sie Firefox mit
installiertem Werbeblocker).
Zeitraum ca. 1850/1860 - 1910
Massivbau aus Ziegelsichtmauerwerk ohne Verwendung
von Sonderformaten
Mit der qualitativen und mengenmäßigen Steigerung der Ziegelproduktion entstanden
vorerst im regulären Mauerverband (meist Kreuzverband) erstellte Massivbauten aus
Ziegelsichtmauerwerk, in der Entstehungszeit bezeichnet als "Ziegelrohbau"
oder "Backsteinrohbau"; Wegbereiter waren besonders Karl Friedrich Schinkel
(1781-1841) und seine Nachfolger ("Schinkelschule"). Gebaut wurde ein homogener
Ziegelbau / Backsteinbau aus Normalziegeln ohne Verwendung von Sonderformaten, im
ländlichen Raum häufig erstellt aus einheitlicher Ziegelqualität für die gesamte Mauer,
also ohne qualitative Trennung zwischen Hintermauerung und Vormauerziegeln. Alle Zier-
und Schmuckformen zur Gestaltung des Sichtmauerwerks wurden aus Normalziegeln hergestellt
/ gemauert, teilweise in verschiedenen Ziegelfarben, jedoch ohne Einsatz von teuren Sonderformaten,
Formziegeln oder Glasurziegeln. Selten wurde eine Kopfseite der Rohziegel vor dem Brennen
mit Ascheschlämme, Öl-Ruß-Mischung, Teer / Pech oder ähnlichen Substanzen bestrichen, so
dass diese Seite mit der eingebrannten Schwarzfärbung dann zur Ornamentierung des
Mauerwerks verwendet werden konnte (siehe nächste Bildgruppe, letztes Bild). Für die
Gestaltung von einzelnen besonderen Zierformen (Friese, Gesimse, Fensterbrüstungen,
Rosetten) wurden häufig normale Biberschwanz-Dachziegel im Mauerwerk eingesetzt,
dabei sichtbar immer die obere gerade Stirnseite mit Nase.
Diese dezente und sparsame, aber dennoch mit handwerklichem Aufwand
betriebene Art der Ziegelfassaden zieht sich durch die gesamte
Ziegelära, man findet sie auch in Mecklenburg und Niedersachsen. Die
innere Raumaufteilung / Raumstruktur der Gebäude wurde aus dem
Fachwerkbau übernommen und lediglich weiterentwickelt bzw. den modernen
Bedürfnissen angepasst. Wohnhäuser waren jetzt fast immer unterkellert
(teilweise nur von außen zugängig über den sogenannten "Kellerhals"),
das Sockelmauerwerk meist als Ziegel-Naturstein-Kombination ausgeführt.
Dachgeschosse erscheinen zunehmend mit Drempel und flacher geneigten
Dachflächen, diese häufig gedeckt mit Schieferdeckung als
Rechteck-Doppeldeckung, nach der Herkunft des Schiefers benannt als
"Englische Deckung" (siehe folgender Absatz). Leider sind diese
Dachdeckungen nur noch selten erhalten, bei Renovierungen werden aus
Kostengründen im Austausch fast immer dunkle Ziegel- oder
Betonstein-Dachdeckungen aufgebracht; zumindest bei denkmalgeschützten
Gebäuden sollte dies nicht zulässig sein. Schornsteine mussten gemäß
"Bau-Polizei-Ordnung für das platte Land (1872)" immer massiv
und im lichten Querschnitt mindestens 16 cm (Russische Röhren) bzw.
40 x 50 cm (Steiger) ausgeführt werden. Gegen Ende des Jahrhunderts
entstanden häufig übergiebelte Risalite oder Zwerchgiebel; Hintergrund
waren nicht nur gestalterische Überlegungen und Architekturmoden sondern
vor allem der Bedarf an Normalfenstern im mittleren Dachbereich zum
Einbau von Stuben und Kammern. In Brandenburg gibt es eine regionale
Häufung dieser Ziegelsichtmauerwerke in der Prignitz, sie finden sich
aber auch in der Niederlausitz und in anderen Regionen, besonders bei
Wirtschaftsgebäuden (Scheunen, Stallspeicher) im gesamten Brandenburg.
Mit der manufakturmäßigen und dann maschinellen / industriellen Produktion von
Ziegeln waren auch maßhaltigere und flachere Biberschwanz-Dachziegel möglich.
Dies führte bei den ländlichen Wohngebäuden etwa ab 1830-1850 verstärkt zur
Ablösung der Doppeldeckung durch die Kronendeckung. Noch 1785 hatte Heinrich
Ludewig Manger (1728-1790, siehe Literaturverzeichnis) dringend von der Kronendeckung
abgeraten, unter anderem, weil die damals häufig krummen und ungenauen Biberschwänze
für Kronendeckung nur schlecht geeignet waren, durch seine Baupraxis in Potsdam
konnte er das belegen. Die geringe Holzersparnis bei der Dachlattung wurde von
ihm nachrangig behandelt. Bei der Kronendeckung sind die Lattenabstände zwar
größer, die Holzquerschnitte aber auch, der Bedarf an Dachziegeln ist identisch.
Reparaturen sind durch die größeren Lattenabstände von innen jedoch besser
ausführbar, David Gilly (1748-1808, siehe Literaturverzeichnis) gab deshalb 1798
dieser Deckung den Vorzug. Mit der Schinkelschule kam die Kronendeckung auch aus
architektonischen Gründen in Mode, zeitverzögert im ländlichen Raum.
Die letzten drei Bilder der folgenden Bildgruppe zeigen drei Höfe mit schlichten
Ziegelfassaden aus der Altmark, die bis 1815 als brandenburgisches Kernland
("Die Alte Mark") zu Brandenburg gehörte und danach mit den territorialen
Verwaltungsreformen der preußischen Provinz Sachsen zugeordnet wurde; die
zweigeschossigen Großbauernhöfe jeweils mit Hausdurchfahrt, Altenteil und
"Englischer" Schieferdachdeckung. Die in Fachwerk errichteten
Vorgänger dieses Haustyps wurden als "Altmärkische Wohn-Torhäuser"
bezeichnet, siehe im Literaturverzeichnis bei Peter Fischer, Maxdorf.
Schieferdachdeckung als Englische Deckung
Als "Englische Schieferdeckung" oder einfach "Englische Deckung" wurden
leichte großformatige Rechteck-Doppeldeckungen bezeichnet mit nur 4-5 mm dicken Schieferplatten
in den Abmessungen zwischen ca. 15 x 30 cm bis ca. 40 x 60 cm, sie wurden hochformatig
überwiegend auf Latten (nicht auf Schalung) genagelt und ab etwa 15° Dachneigung verlegt.
Der englische Schiefer wurde in riesigen Mengen ab etwa 1850 zollfrei und preiswert als
Kielballast der Segelschiffe über die deutschen Häfen importiert und von dort über die
Flüsse und die neuen Eisenbahnlinien verteilt, er stammt fast ausschließlich aus Wales
(Walisischer Schiefer). Die Bezeichnung "Englische Deckung" ist daher nicht
ganz korrekt, eigentlich müsste es "Walisische Deckung" heißen, Wales ist aber
seit 1536 Teil von England. Nur dieser Schiefer war großformatig so perfekt spaltbar
und vor allem so billig. Es gab auch deutschen Schiefer in Rechteckformaten, aber
kleinteiliger, dicker und damit schwerer in der Flächenlast und vor allem teurer. Die
deutschen Hersteller versuchten sich im 19.Jahrhundert vergeblich über Einfuhrzölle
gegen die walisische Konkurrenz zu wehren (interessante Darstellungen dazu finden sich
bei August Knoch 1895 und Theodor Plümpe 1917, siehe Literaturverzeichnis).
Nach Brandenburg kamen die Lieferungen ab etwa 1860 über die Elbe (Binnenhafen Wittenberge)
und die Oder, unter anderem deshalb findet man noch heute eine Häufung dieser Schieferdächer
in der Prignitz. Angeliefert wurden verlegefertig zugerichtete Rechteckplatten, auf der
Baustelle war keine weitere Nachbearbeitung erforderlich, auch dies trug zur enormen Verbreitung
bei. Schieferdeckungen waren sturmsicher sowie regen- und schneedicht auch bei Winterstürmen,
sehr vorteilhaft bei ausgebauten Dachgeschossen unter zunehmend flacheren Dachneigungen. Wer
jemals eine solche etwa 120 Jahre alte englische Schieferplatte in den Händen hielt wird kaum
glauben, dass es sich dabei um Naturstein handelt, gespalten in Handarbeit (!). Leider werden
die Schieferplatten heute bei Umdeckungen meist achtlos entsorgt. Die drei Scheunendächer in
der folgenden fünften Bildreihe zeigen die um 1900 typischen Dachdeckungen: Links dunkelrot
glasierte Doppelmuldenfalzziegel, Mitte Zementdachplatten, rechts Englische Schieferdeckung
(siehe auch oben: Neue Baustoffe, ...).
Massivbau aus Ziegelsichtmauerwerk mit sparsamer
Verwendung von Sonderformaten
In der weiteren Entwicklung wurde zunehmend ein sparsamer Einsatz von Sonderformaten
als Schmuckziegel praktiziert, zumeist halbe Ziegel (Quadratziegel / Würfelziegel)
oder Terrakottaplatten / Terrakottaziegel zur Herstellung von Friesen (Sohlbankfriese,
Gesimsfriese) sowie Tür- und Fensterverdachungen, meist in Kombination mit eingemauerten
Biberschwanz-Dachziegeln. Der Massivbau aus Ziegelsichtmauerwerk insgesamt wurde unverändert
als homogener Ziegelbau / Backsteinbau aus Normalziegeln ausgeführt. Auch hier gibt es im
Land Brandenburg eine regionale Häufung dieser Sichtmauerwerke in der Prignitz.
Maurermeisterarchitektur und Schinkelschule
Entwurfsverfasser in gestalterischer und konstruktiver Hinsicht sowie bauausführende Unternehmer
für diese Mauerwerksbauten im ländlichen Raum waren in einer Person die örtlich oder regional
tätigen Maurermeister, die sich über die Baugewerkschulen immer häufiger zum Baumeister
qualifiziert hatten, über entsprechende Fachliteratur verfügten und Bauzeichnungen anfertigen
konnten. Sie waren mit dem aktuellen Stand der Technik (weitgehend) vertraut und galten als
bauvorlageberechtigt nach heutigem Sprachgebrauch. Ihre Tätigkeit reichte bis in die 1930er
Jahre und umfasste alle privaten dörflichen Bauaufgaben (Wohngebäude, Ställe, Speicher, Scheunen,
Werkstätten, ...). Die vielfach ortsbildprägenden Ergebnisse in den Dörfern werden heute mit
Respekt und Anerkennung als brandenburgische / märkische Maurermeisterarchitektur bezeichnet,
im Gegensatz zur akademischen Architekten- und Ingenieurbaukunst für Kirchen, Pfarrhäuser, Schulen,
Brücken usw., die als staatliche Bauaufgaben von den an der Bauakademie ausgebildeten Baubeamten
zu verantworten waren. Auch die ländlichen Herrenhäuser sowie Güter und Vorwerke wurden fast immer
von freien Architekten oder Baubeamten (als private Auftragnehmer) geplant.
Die preußischen Baubeamten standen als Vertreter der Prüf- und Genehmigungsbehörden sowie als
Baupolizei den Zimmer- und Maurermeistern gegenüber. Gleichzeitig lieferten sie aber z.B. als
Vertreter der "Schinkelschule" die Architektur im ländlichen Raum, die den nur regional
tätigen Handwerkern als Vorbild diente für die eigene Arbeit. Die Handwerker wurden als Auftragnehmer
von den Architekten beschäftigt und lernten dabei moderne Bautechniken, Materialien und Gestaltungen
kennen. Beides zusammen, Baugewerkschulen und akademische Architektur, entfaltete erst seine Wirkung.
Berühmte und in Brandenburg tätige Vertreter der Schinkelschule, die auch den Sichtziegelbau
praktizierten, waren Friedrich August Stüler (1800-1865), Ludwig Persius (1803-1845), Martin Gropius
(1824-1880), Carl von Diebitsch (1819-1869), Eduard Knoblauch (1801-1865), Johann Heinrich Strack
(1805-1880), Ferdinand von Arnim (1814-1866) und Carl Ferdinand Busse (1802-1868).
Maurermeister, die sich bei ihren Sichtziegelbauten an diesen Architekten orientierten, gestalteten
ihre Fassaden meist in dem auf Schinkel zurückgehenden Rundbogenstil (auch: Preußischer
Rundbogenstil), einer architektonischen Mischung aus Romanik und Frührenaissance. Unterstützung in
Gestaltungsfragen boten außerdem verschiedene in dieser Zeit erscheinende Vorlagen- und Musterbücher
mit detaillierten Zeichnungen für die unterschiedlichsten Bauaufgaben, so z.B. Fleischinger und
Becker 1862 in "Der Backstein-Rohbau in seinem ganzen Umfange ..." mit 60 Mustertafeln
in Farbendruck (siehe Literaturangabe im Teil 5, daraus die folgenden vier Beispielbilder). Erst
seit den 1860er Jahren waren preiswerte Formziegel für Verblendmauerwerk in größeren Mengen und
guter Qualität überhaupt lieferbar, weil erst seit dieser Zeit die produktionstechnischen
Voraussetzungen bestanden. Die späten Putz-Stuck-Fassaden des Historismus (siehe weiter unten)
zeigen dagegen überwiegend Montagestuckelemente in den Formen einer klassizistischen Hochrenaissance,
in der Literatur wird daher in diesen Fällen auch von Maurermeisterrenaissance gesprochen.
Der Begriff Maurermeister-Architektur wurde durch den Architekten Karl Möllinger
(1822-1895) eingeführt in seinem Buch von 1868 "Die Baugewerkschule in ihrer Tendenz und
Organisation ..." (siehe Literaturverzeichnis). Möllinger war in privater Initiative 1864 Gründer
der ersten preußischen Baugewerkschule in Höxter (1869 Übernahme durch die Stadt, 1895 verstaatlicht
als "Königlich Preußische Baugewerkschule"). In der Vorrede zu seiner Publikation
befasste er sich mit den ungeklärten berufsrechtlichen Abgrenzungen und daraus resultierenden
Spannungen zwischen Architekten und Baugewerksmeistern, ein Konkurrenzverhältnis bis hin zu
"Rivalität und Brotneid", zu dessen Klärung und Versachlichung er beitragen wollte.
Er nahm dabei Bezug auf mehrere Beiträge in der "Deutschen Bauzeitung" des Jahres 1868
(Nr. 4, 6 und 9), in denen dieses damals ganz offensichtlich brisante Thema diskutiert wurde. So
findet sich z.B. in Nr. 9 auf Seite 77 der folgende Text: "... aber liegt die Gefahr nicht
nahe, dass die Baugewerkschulen in ihrer gegenwärtigen Organisation zumeist weder Künstler
erziehen, noch Handwerker, sondern Zwitter zwischen beiden, Dilettanten mit oberflächlichen
Kenntnissen, aber mit einer Selbstüberschätzung, die der Pflege von Kunst, Wissenschaft und
Technik wahrlich eben so schädlich ist, als die frühere Einseitigkeit in diesen Richtungen?"
Zumindest in größeren Städten und in akademischen Kreisen wurde der Begriff
Maurermeisterarchitektur schon bald abwertend verwendet und auf den
architektonischen Eklektizismus des späten 19.Jahrhunderts bezogen, so z.B. durch den
Ingenieur und seit 1880 Schriftsteller Heinrich Seidel (1842-1906), dessen 1894 veröffentlichte
Erzählung "Penelope" folgende Passage enthält: "Es sah ganz hübsch aus, zumal
wenn man diese Straße mit anderen Berliner Straßen verglich, die sich endlos, ohne jeden Baum
und jedes Grün, dahinziehen, und deren himmelhohe Häuserwände in öder Maurermeisterarchitektur
mit Gipsornamenten aus dem großen Vorratskasten und schwindsüchtigen Balkons bekleckst sind."
Bereits damals war jedoch allgemein bekannt, dass die Misere des Eklektizismus in der Architektur
des späten 19.Jahrhunderts auf die Hilflosigkeit der akademischen Architektur zurückzuführen ist
und nicht auf entwerfende Handwerker, die nur dem Zeitgeist folgten. Die kritisierte
Maurermeisterarchitektur ist Symptom, aber nicht Ursache dieser Entwicklung. Schon 1828 hatte
der badische Architekt und Baubeamte Heinrich Hübsch (1795-1863) in seinem berühmten Buch
"In welchem Style sollen wir bauen?" die intellektuelle Krise seiner Berufsgruppe
offen eingeräumt. Er entschied sich am Ende für eine Art "Rundbogenstil", der auch
den Segmentbogen nicht verschmäht (Brandenburg und die Schinkelschule lassen grüßen). Heute
wird "Maurermeisterarchitektur" als baugeschichtlicher Gattungsbegriff ganz
wertneutral auch von Architekturhistorikern und Denkmalpflegern verwendet. Die Wertschätzung
steigt mit den zunehmenden Gebäudeverlusten und dem Kontrast zur Gegenwart. In den Dörfern
sollte dabei auch auf Wirtschaftsgebäude und Nebenanlagen (z.B. Einfriedungen) geachtet werden.
Zeitraum ca. 1860 - 1910
Massivbau mit Ziegelvorsatzmauerwerk / Ziegelverblendmauerwerk
in besserer Materialqualität
Die im Verband gemauerten Ziegelfassaden der Straßenseite sind jetzt ausgeführt mit sichtseitig
besserer Materialqualität, der Qualitätswechsel ist im Übergang zur Giebelseite an den Gebäudeecken
meist deutlich erkennbar, das Mauerwerk entweder im normalen Mauerverband meist als Kreuzverband,
nur sehr selten als Blockverband, zunehmend jedoch als konstruktiv einschaliges Verblendmauerwerk
im Binderverband / Kopfverband und dieses aus Kostengründen häufig mit ganzen, halben und
Viertel-Verblendern im Wechsel gemauert, alle Ziegel im normalen / regulären Maßsystem mit
durchgehend gleicher Lagerfugendicke (ab 1872 Reichsformat, weitere Informationen dazu siehe hier:
►).
Sowohl Hintermauerung als auch Vorsatzmauerwerk bleiben damit Bestandteile der konstruktiven
(tragenden) Wand. Anfangs waren diese Fassaden in ihrer Gesamtwirkung noch bescheiden und
zurückhaltend, mit zunehmendem Wohlstand wurde der gestalterische Aufwand gesteigert, der
Kontrast zwischen Schmuckfassade und einfacher Giebelseite wurde immer stärker.
Prunkfassaden aus Ziegelverblendmauerwerk
Ab etwa 1880 wurden zunehmend vielfältige auf den Mauerwerksverband abgestimmte Sonderziegel in
unterschiedlichen Tonfarben verwendet, naturbelassen oder engobiert / glasiert, für Friese,
Gesimse, Sohlbänke, Fensterbekrönungen, Mauerabdeckungen, Tür- und Fensterverdachungen, usw.;
Kantenprofilziegel wurden gern für horizontale und vertikale Laibungskanten an Türen und Fenstern
eingesetzt. Zur Fassadengestaltung und ohne konstruktive Funktion dienten jetzt auch reine
Schmuckziegel oder Schmuckplatten / Reliefplatten (Terrakotta), Glasurziegel, halbplastische
oder vollplastische Baukeramik / Terrakotta in allen Varianten z.B. bei Bogenmauerungen über
Türen, Toren und Fenstern als Scheitelsteine / Schlusssteine. Auch in den Dörfern wurde erstmalig
(zögerlich) das zweischalige Verblendmauerwerk mit oder ohne stehende oder zirkulierende Luftschicht
eingeführt. Im Verband gemauerte Fassaden wurden teilweise auch mit Lochverblendern erstellt
(Langlochverblender, Langloch-Verblendziegel mit waagerechtem Röhrensystem parallel zur
Lagerfläche, im Gegensatz zu den späteren Hochlochziegeln).
Ab etwa 1890 tauchen gelegentlich auch im ländlichen Raum sonderformatige Verblendziegel für
schmalfugiges Verblendmauerwerk auf, sogenannte Normal-Profilziegel oder Normal-Formziegel,
kompatibel mit dem Reichsformat für die Hintermauerung. Allgemein ist jedoch zu beobachten,
dass die Ausführung dieser für repräsentative städtische Bauten erfundenen Variante die
handwerklichen Fähigkeiten der Maurer in den Dörfern überforderte, man blieb auch bei
Verblendfassaden meist bei der normalen Fugendicke mit normalformatigen Ziegeln.
Wohngebäude entstanden jetzt häufig voll unterkellert mit Kellerfenstern in den
Achsen der darüberliegenden Geschossfenster, Sockelmauerwerk als farblich abgesetztes
Ziegelmauerwerk oder als Naturstein-Ziegel-Sichtmauerwerk. Ab etwa 1890 verbreitete
sich auch für Bauernhäuser der Einbau von "Preußischen Kappendecken"
über Kellergeschossen sowie über / unter Küchen, Ställen, Futterküchen und
weiteren durch Feuchteanfall, Holzschädlinge oder Brandgefahr betroffenen Räumen.
Die Prunkfassaden wurden den Gebäuden fast immer wie eine Kulisse vorgesetzt /
vorgestellt, während die Giebelseiten nur als einfaches Ziegelmauerwerk dazu den Kontrast
bilden. Eine auffällige Häufung von mehr oder weniger prunkvollen Ziegelverblendfassaden
gibt es im südwestlichen Brandenburg. Auch die schon aus der Fachwerkphase bekannten
"Langhäuser" mit integrierter Hausdurchfahrt bzw. Torhaus und Altenteil wurden
als Massivbauten weiterhin gebaut.
Klappläden als Fensterläden wurden nur noch sehr selten eingesetzt. Mit der Verbreitung von
Einbaurollläden gegen Ende des Jahrhunderts hatte sich der Bedarf erledigt, auch
wurden sie bei den aufwendigen Fassadengestaltungen als störend empfunden. Einbaurollläden
waren zwar konstruktiv aufwendiger und mussten schon mit dem Rohbau geplant werden, sie
waren aber wesentlich robuster, besser wettergeschützt und langlebiger. Ein typisches
Element der "Gründerjahre".
Drempeldächer, Dachtragwerke mit Drempel
Besonders im Zeitraum um 1880-1900 wurden zunehmend Dachkonstruktionen ausgeführt
mit hohem Drempel mit Drempelfenstern und flacher geneigten Dachflächen,
diese häufig gedeckt mit Schieferdeckung als Rechteck-Doppeldeckung in
"Englischer Deckung" (Hinweise dazu siehe oben). Die Drempelkonstruktionen
wurden in der zeitgenössischen Fachliteratur als "Versenkung"
bezeichnet, in Erinnerung an die alten Senkbalkendecken im Fachwerkbau.
Die Gesamtbezeichnung der zimmermannsmäßigen Dachkonstruktion lautete dann
z.B. "Kehlbalkendach / Pfettendach mit doppelt stehendem Stuhl und
Versenkung"; weitere Informationen dazu siehe im Literaturverzeichnis bei
Franz Stade. Von außen ist bei diesen Dachtragwerken nicht erkennbar, ob es sich
um Kehlbalken- oder Pfettendächer handelt (sofern am Giebel keine Pfettenköpfe
sichtbar sind), die Holzkonstruktion des Drempels verbirgt sich immer hinter der
massiven vorgemauerten Drempelwand. Vielfach findet man gerade bei Drempeldächern
auch Mischkonstruktionen in diversen Varianten. Angewendet wurden alle
Konstruktionsvarianten sowohl bei Wohngebäuden als auch bei Wirtschaftsgebäuden.
Weitere Hinweise zu Drempel, Kniestock und Attika siehe hier:
►.
Insgesamt tauchen Pfettendächer eher selten auf in Brandenburg, am häufigsten noch
im Umland der Großstadt Berlin sowie in der Niederlausitz, teilweise in Verbindung
mit dem sogenannten "Schweizerhausstil" (siehe die letzten Bilder oben),
tendenziell spät noch bis in die 1930er Jahre. Nachfolgend eine Dachkonstruktion mit
hohem Drempel auf einem massiven Stallgebäude um 1910 in der Niederlausitz, außen
Ziegelsichtmauerwerk, den Fußboden bildet eine "Preußische Kappendecke",
der Dachraum wurde als Heuboden genutzt, die Beschickung erfolgte über Drempelluken.
Es handelt sich um ein Pfettendach mit doppelt stehendem Stuhl und "Versenkung",
die Stuhlständer ("Stuhlsäulen") gesichert durch Langstreben und Kopfbänder,
die kurzen Drempelstiele teilweise mit Kopfbändern; Stuhlsäule, Strebe und Drempelstiel
jeweils verbunden teils durch Doppelzangen aus Halbhölzern und teils durch Einfachzangen.
Die Höhe der gemauerten Drempelwand beträgt bis Unterkante Drempelpfette etwa 1,20 m.
Das Dach ist gedeckt mit Biberschwanz-Kronendeckung und Mörtelverstrich von innen
("Mörtelschlag" als Querschlag).
Zeitraum ca. 1860/1870 - 1910
Massivbau mit Schaufassade als Ziegel-Putz-Stuck-Fassade
Ziegelfassaden, in der bautechnischen Ausführung wie oben beschrieben, treten gestalterisch
in den Hintergrund und bilden nur noch die Basisfläche (Nullfläche, Fondfläche) der Fassade;
spezielle Formziegel, Glasurziegel, Keramik / Terrakotta usw. werden nicht mehr eingesetzt.
Als plastische Gestaltungselemente auf den Fassaden erscheinen jetzt Stuckteile, fast ausschließlich
Montagestuck (Stuckgips, Zementguss) als Katalogware, nur gezogene Langprofile für Gesimse sowie
Tür- und Fensterrahmungen werden teilweise noch vor Ort angetragen. Die Gesamtwirkung
lebt unter anderem vom Farbkontrast zwischen der Ziegelfarbe und den zumeist geweißten
oder hell getünchten Stuckelementen. Eine besondere Gestaltungsgruppe bilden Fassaden
mit verputzter Basisfläche und Gestaltungselementen aus Ziegeln, gewissermaßen als
Umkehrung des oben genannten Prinzips. Flachrelief-Zierflächen wurden teilweise auch
als Schablonen-Pressstuck aus Zementmörtel vor Ort angetragen, sie erhielten danach
eine Farbfassung oder blieben naturbelassen lediglich mit einer ganz feinen Mörtelschlämme
zur Egalisierung. Die gestalterische Entwicklung der Fassaden vollzog sich von anfangs
dezent-zurückhaltend bis prunkig-protzig um 1900. Die Entwicklung der Wohnhaustypen aus
dem Doppelstubenhaus bleibt weiterhin erkennbar.
1854 wurde der künstliche Kalksandstein als Baustoff und Mauerstein erfunden,
1880 in verbesserter Härtungstechnik patentiert, 1894 Beginn der industriellen Produktion, seit
etwa 1900 zunehmend Einsatz auch in den brandenburgischen Dörfern, z.B. für Innenwände oder
Hintermauerungen unter Putz oder unverputzt bei Wirtschafts- und Nebengebäuden sowie gewerblichen
Bauten, dort auch als Ersatzausfachung bei älteren Fachwerkgebäuden. Kalksandsteine wurden wie
Ziegel im Reichsformat hergestellt.
Eingangslauben als Vorlauben
Zur Architekturgeschichte der Bauernhäuser und ländlichen Wohngebäude in Brandenburg gehören
auch verschiedene spätere Anbauten und Ergänzungen, so z.B. die kleinen hölzernen Eingangslauben
/ Türlauben vor den Hauseingängen besonders (aber nicht nur) im südöstlichen Brandenburg
in den Regionen Beeskow-Storkow, Niederlausitz und Spreewald. Diese kleinen Vorlauben unter
eigenem Dach hatten mehrere Funktionen. Sie waren zuerst und vor allem Wetterschutz für die
Hauseingangstür, das teuerste äußere Bauelement am Haus, sowie gestalterische Aufwertung
der ansonsten eher schlichten Hausfassaden. Außerdem dienten sie bei Regen als Unterstand
für den Postboten und andere Personen, die man nicht ins Haus bitten wollte. Gelegentlich
waren sie auch ausgestattet mit schmalen Sitzbänken beidseits des Durchgangs und dienten
dann als Sitzplatz zum Plausch am Abend. Bei unterkellerten Gebäuden gab es ein etwas
größeres Treppenpodest als Unterbau, was eine leicht erhöhte und für den Überblick sehr
angenehme Sitzposition zur Folge hat.
Ausgeführt wurden diese Hauseingangslauben als Fachwerkkonstruktionen mit Ausfachungen und
Verzierungen meist in mehr oder weniger aufwendiger Holzsägearbeit oder als Holzgitterrahmen aus
Leisten und Latten, gelegentlich auch mit Sprossenverglasungen, fast immer mit Satteldach als
Zwerchdach, nur sehr selten mit Walmdach oder Pultdach. Das Laubendach schließt immer unterhalb
der Traufe des Hauptdaches an die Fassade an, es gibt keine konstruktive Verbindung mit dem Hauptdach.
Nach den Berichten in Heimatkalendern, Ortschroniken und ähnlichen Publikationen sind die kleinen
Eingangslauben seit dem späten 19.Jahrhundert in Brandenburg bezeugt. Werner Radig (siehe Literaturverzeichnis)
vermutet in ihnen die Nachfolger der stattlichen traufseitig in das Hauptdach einbindenden
Vorlauben der Gasthöfe des 18.Jahrhunderts. Wahrscheinlicher ist wohl eine architekturgeschichtliche
Verbindung zu städtischen Moden wie der Gartenlaubenarchitektur der Gründerzeit (die wiederum ihre
Wurzeln in der barocken französischen Treillagenarchitektur hat; weitere Informationen dazu siehe hier:
►).
Besonders bei den in Sägearbeit verzierten Eingangslauben ist auch eine Verbindung zum
"Alpenstil" / "Schweizerhausstil" / "Schweizerstil" erkennbar, einer
architektonisch-gestalterischen Mode des 19.Jahrhunderts.
Die Errichtung der Eingangslauben steht in keinem Zusammenhang mit der
Stellung des Gebäudes zur Straße (Giebelstellung oder Traufstellung).
Bei dicht an der Straße errichteten giebelständigen Querflurhäusern
befand sich der Eingang und damit die Laube auf dem Hof. Bei
traufständigen Gebäuden mit straßenseitigem Eingang steht die Laube
innerhalb des Vorgartenbereiches. Diese kleinen schmalen Vorgärten sind
im 19.Jahrhundert vielfach nach Abschluss der Separation in Verbindung
mit einer Umgestaltung ("Verschönerung") der zentralen
Dorfanger- bzw. Dorfstraßenbereiche entstanden. Ein Zusammenhang mit
der Ausbreitung von Eingangsvorlauben gerade in dieser Zeit kann
vermutet werden, ist aber nicht zu belegen. Hinweise zum Thema
Vorgärten siehe hier:
►
Wohl keine der ursprünglichen Eingangslauben ist heute noch erhalten, die meisten waren verfallen
und wurden ersetzt, häufig durch massive geschlossene Eingangsvorbauten. Bei Volkmar Schnöke (siehe
Literaturverzeichnis) findet man viele Bildbeispiele noch im Zustand der 1990er Jahre. Seit dieser
Zeit werden sie zunehmend restauriert oder als Kopie wiederhergestellt in traditioneller
handwerklicher Ausführung aus Holz nach alten Fotografien oder Zeichnungen. Eine
brandenburgische Tradition lebt wieder auf.
Zeitraum ca. 1840 - 1910
Massivbau mit Putzfassade
Traufständige Mauerwerksbauten mit Satteldach und Fassadengestaltung vollständig als Putzfassade
oder Putz-Stuck-Fassade, Sockelmauerwerk ebenfalls verputzt, selten aus Naturstein-Sichtmauerwerk
oder aus Ziegel-Naturstein-Sichtmauerwerk. Bei kleinen Wohngebäuden bleibt die Entwicklung aus
dem einfachen oder erweiterten Doppelstubenhaus weiterhin erkennbar, besonders bei
zweigeschossigen Großbauernhäusern verliert sich diese Herkunft jedoch. Nur äußerst selten
wurden noch Giebelflurhäuser massiv mit Putzfassade neu errichtet, meist (wenn überhaupt)
wurde den alten giebelständigen Fachwerkbauten nur eine neue Massivfassade vorgebaut.
Spätklassizistische Fassadengestaltung mit sparsam vor Ort
angetragenem Stuck
Zu Beginn dieses Zeitraums wurden verputzte Wandflächen (Basisflächen) häufig in klassizistischer
Tradition mit Putzquaderungen als Ritzquaderung ausgeführt, wohl auch im Geist der preußischen
Landbauschule und in Folge der unter dem Geheimen Oberbaurat David Gilly (1748-1808) propagierten
Gestaltung, beispielhaft dargestellt z.B. im berühmten "Paretzer Skizzenbuch" (siehe
Literaturverzeichnis). Später kamen dezente profilierte Tür- und Fensterrahmungen hinzu, bestehend
aus vor Ort angetragenem Kalkputz oder Stuckputz, die Eingangsbereiche teilweise schon portalartig
als Ädikula gestaltet mit kannelierten Pilastern, Gebälk und Dreiecksgiebel.
Prunkfassaden der Historismus
Danach entstanden nur selten noch spätklassizistische Putzfassaden mit sparsam vor Ort
angetragenem Stuck und dezenter Ritzquaderung, stattdessen jetzt häufiger mehr oder
weniger stark profilierte Flachrustika-Quaderungen als Flächen- oder Eckquaderungen,
die bereits aufwendig mit dem Grundmauerwerk angelegt werden mussten, sowie Einsatz von
Montageelementen aus Stuckgips und/oder Zementguss in Verbindung mit vor Ort angetragenem
Stuck z.B. für Gesimse oder Fensterprofile. Erst gegen Ende der Entwicklung ab etwa 1905
ist wieder ein Rückgang zu dezenteren (teils floralen) Stuckarbeiten in Flachrelief zu
verzeichnen, meist als Schablonen-Pressstuck vor Ort angetragen, auch mit Zementmörtel.
Montagestuckelemente aus Stuckgips und/oder Zementguss sind als vorgefertigte Katalogware
verfügbar in allen Stilrichtungen als Versandware im gesamten Deutschen Reich, im
brandenburgischen ländlichen Raum bis zuletzt weit überwiegend Neorenaissance. Der
Eingangsbereich wird häufig risalitartig betont mit portalartiger Eingangsgestaltung,
teils mit Verdachung auf Pilastern oder mit Gebälk und Dreiecksgiebel; Fenster mit
Verdachung auf Konsolen oder als Ädikulafenster mit Pilastern, Gebälk und Dreiecks-
oder Segmentbogengiebel. Sehr häufig sieht man balkengesimsartig profilierte
Fensterverdachungen auf unterschiedlich ausgebildeten Konsolen (Blattkonsolen,
Volutenkonsolen sowie diverse Fantasieformen).
Zunehmend findet eine Einwanderung von städtischen Architekturelementen in
kleinstädtische und ländliche Bereiche statt, zuerst wohl im Umfeld der Großstädte,
verstärkt durch die Verbreitung von Baufachbüchern, Musterkatalogen und
überregionalen Materialangeboten sowie die räumliche und berufsrechtliche
Gewerbefreiheit. Auch die Stuckfassaden werden häufig wie die Ziegelfassaden
den Gebäuden wie eine Kulisse vorgesetzt / aufgesetzt, während die Giebelseiten
nur einen einfachen Glattputz erhalten oder sogar als einfaches Sichtziegelmauerwerk
unverputzt bleiben. Zumindest größere Wohngebäude sind meist voll unterkellert,
Sockelmauerwerk verputzt oder als Ziegel-Naturstein-Sichtmauerwerk ausgeführt. Im
Zeitraum um 1880-1900 werden zunehmend Kniestock-Dachkonstruktionen mit hohem Drempel
und flacher geneigten Dachflächen errichtet, diese häufig gedeckt mit Schieferdeckung
als Rechteck-Doppeldeckung ("Englische Deckung", siehe oben). Bei steiler
geneigten Dachflächen erscheinen die berühmten Doppelmulden-Falzziegel (1881 erfunden
von Wilhelm Ludowici), naturfarben, engobiert oder besonders gern glasiert.
Biberschwanz-Dachziegel bleiben durchgängig über alle Bau- und Stilphasen in
Brandenburg im Einsatz, Hohlpfannen dagegen verschwinden auch von den Dächern
der Wirtschafts- und Nebengebäude.
Zeitraum ca. 1880 - 1910
Massivbau mit Putzfassade und übergiebeltem Risalit
oder Zwerchgiebel / Zwerchhaus
Zu dieser Gruppe gehören traufständige Mauerwerksbauten mit symmetrisch gegliederter
Putz-Stuck-Fassade, bautechnische Ausführung und gestalterische Entwicklung wie
oben beschrieben, hier jedoch mit besonderer Betonung der Fassadenmitte durch
übergiebelte Risalite oder Zwerchgiebel bzw. Zwerchhäuser jeweils über dem
risalitartig betonten mittigen Fassadenteil. Der hervorgehobene Fassadenteil
muss nicht unbedingt der Eingangsbereich sein, häufig handelt es sich um ein
rein gestalterisches Element, bei dem nicht einmal die Raumstruktur dahinter
der Fassadengliederung entspricht. Diese Gebäude sind dann seitlich über die
Giebelseite durch einen Längsflur erschlossen, eine bei Gutshäusern eingeführte
Grundrissgliederung, die von den Großbauern bzw. später bei entsprechenden Hausgrößen
auch von Mittelbauern und anderen sozialen Gruppen übernommen wurde. Die letzten
Wohngebäude dieser Art entstanden bis etwa zu Beginn des Ersten Weltkrieges,
ausgeführt wurden sie nur selten noch mit den spätklassizistischen Putzfassaden
mit sparsam vor Ort angetragenem Stuck, meist erfolgte der Einsatz von
Montageelementen aus Stuckgips und/oder Zementguss als vorgefertigte Katalogware.
Ab etwa 1905 ging die Entwicklung wieder zurück zu dezenteren, teils floralen
Stuckarbeiten in Flachrelief, meist als Schablonen-Pressstuck vor Ort angetragen,
gelegentlich auch Jugendstilformen in freihändiger Ausführung.
Zeitraum ca. 1920 - 1950
Siedlerhaus mit Putzfassade oder Ziegelsichtmauerwerk,
Wohngebäude im Heimatstil
Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden unter anderem auch im ländlichen Umfeld Siedlerhäuser
als Einzel- oder Doppelhäuser, teilweise mit kleinem Stallteil oder Wirtschaftsteil und
zugehörigem Garten für Handwerker und Arbeiter in schlichter, aber handwerklich solider
Ausführung, teilweise auch mit bescheidenen Zierelementen. Das Reichsheimstättengesetz von
1920 lieferte zusätzlich die Rechtsgrundlage für eine sozial gebundene Wohnungsversorgung;
Kriegsteilnehmer, insbesondere Kriegsgeschädigte, sowie Witwen der im Krieg Gefallenen und
kinderreiche Familien waren bei der Vergabe der Heimstätten (Grundstücke, die aus einem
Einfamilienhaus mit Nutzgarten bestehen) durch die Gemeinden vorzugsweise zu berücksichtigen.
Die Häuser wurden meist mit Putzfassaden in Kombination mit Sockelmauerwerk aus Klinkern
oder (seltener) Naturstein ausgeführt, Sichtmauerwerk aus Klinkern oder Hartbrandziegeln
sehr häufig im "Märkischen Verband", eine Mode der Zeit nicht nur in Brandenburg
und Berlin (weitere Informationen dazu siehe hier:
►). Insgesamt tauchen diese
Gebäude in den Dörfern jedoch nur selten auf.
Schon seit etwa 1910 wurde versucht, den Heimatschutzgedanken besonders in ländlich und
kleinstädtisch geprägten Gebieten durch entsprechende Publikationen auch unter der nicht
fachkundigen Bevölkerung bekannt zu machen, z.B. in der Lokalpresse, in Heimat- bzw.
Kreiskalendern oder sonstigen Publikationen. Durch die "Brandenburgische
Provinzial-Bauberatungsstelle" in Berlin wurde Bauherren und Unternehmern kostenlose
Beratung in bautechnischen und Gestaltungsfragen angeboten einschließlich Überarbeitung
der zur Prüfung vorgelegten Entwürfe; ein solcher Beitrag findet sich z.B. im Lübbener
Kreis-Kalender von 1916, Seiten 52-56 (siehe Literaturverzeichnis). In diesen
Publikationen wurden für Brandenburg meist schlichte Putzfassaden empfohlen, häufig
unter Bezugnahme auf die Zeit um 1800, besonders die Fassaden des Historismus mit
Montagestuck und Verblendklinkern ohne Bezugnahme auf regionale Bautraditionen wurden
abgelehnt. Anfangs war die Argumentation meist sachlich baugestalterisch sowie baugeschichtlich
und bautechnisch begründet, alles mehr oder weniger leidenschaftlich, gefühlsbetont und
heimattümelig. Schon bald wurden jedoch einige Strömungen innerhalb dieser Diskussionen
überlagert von Nationalismus, am Ende stand die Vereinnahmung durch nationalsozialistische
"völkische" Ideologie. Aus den kritisierten Dörfern mit historistischen
Fassaden wurden "entartete Dorfbilder" (Kreis-Kalender Beeskow-Storkow 1939,
Seite 94); im Weiteren siehe auch Teil 1 der Dorfentwicklungsseiten.
Bodenreformhaus, Neubauernhaus
Bodenreformhäuser, Neubauernhäuser, "Umsiedlerhäuser" (verharmlosende Umschreibung
für Vertriebene) wurden auf enteigneten Ländereien von Großgrundbesitzern (sogenannte
"Bauerngüter" ab 100 ha) und Adel errichtet. Gutshäuser wurden teilweise zerstört
zur Baustoffgewinnung für das Bodenreformprogramm, sofern diese Gebäude nicht zur (zeitweiligen)
Unterbringung von Flüchtlingen, kriegsbedingt Wohnungslosen oder als Schulen und Kindergärten
benötigt wurden oder ein übergeordneter Denkmalwert schon damals anerkannt war.
"Rechtsgrundlage" für die Flächenaufteilungen, Neuvermessungen und Landzuweisungen
war in Brandenburg die Bodenreformverordnung vom 6. September 1945, Grundlage für den Abbruch
von enteigneten Gebäuden war der Befehl Nr. 209 der Sowjetischen Militäradministration (SMAD)
in Deutschland vom 9. September 1947 zur Errichtung von Neubauernhöfen in der Sowjetischen
Besatzungszone ("Maßnahmen zum wirtschaftlichen Aufbau der neuen Bauernwirtschaften").
Allein im Land Brandenburg sollte 1947-1948 der Bau von nicht weniger als 10.000 Häusern
sichergestellt werden, was jedoch nicht geschafft wurde. Den Komitees der gegenseitigen
Bauernhilfe und einzelnen Neubauern war es ausdrücklich erlaubt, ungehindert die
Baumaterialien der zerstörten Rüstungswerke und -bauten, der Baulichkeiten ehemaliger
Gutsbesitzerhöfe und der Ruinen herrenloser Gebäude zur Materialgewinnung auszunutzen.
Errichtet wurden meist kleine typisierte Gebäude in einfachster Ausführung als Fachwerkbauten oder
unverputzte Massivbauten zur Nutzung als reine Wohngebäude oder als Wohn-Stall-Gebäude bzw.
Wohnwirtschaftsgebäude, siehe die letzten beiden Bilder. Gemäß Befehl Nr. 209 war vorgegeben,
den Bauern bei der Wahl des von ihnen gewünschten Gebäudetyps vollkommene Selbstständigkeit zu gewähren,
die falsche Praxis der obligatorischen Errichtung von Bauernwohnhäusern nach kostspieligen Standard-Typen
sollte aufgegeben werden. Neubauernhäuser im ursprünglichen Zustand existieren heute nicht mehr, sie
wurden inzwischen alle renoviert und modernisiert oder abgebrochen und durch Neubauten ersetzt. Die
ehemaligen Bodenreformsiedlungen erkennt man aber noch im Ortsbild meist im Randbereich der Dörfer
an gleichmäßigen Hausreihen und Gebäudestellungen sowie den großen Hausabständen von etwa 50 Metern.
Ein Bodenreformgrundstück hatte in Brandenburg ca. 2.500 m² (1 Morgen) für Hof- und Gartenland.
(Dieser Text und die Fotos wurden hier erstmalig veröffentlicht am
26.1.2021, letzte Ergänzungen am 11.5.2024)
Hier geht es weiter zu den vier anderen Themenseiten zur Dorfentwicklung im Land Brandenburg
sowie zu einer Seite mit interessanten Informationen von Erwin Seemel zur sozialen Zusammensetzung der ländlichen Bevölkerung im Amt Lübben
um 1720, also noch zu sächsischer Zeit. Danach eine externe Website, die sich neben der Siedlungs- und Baugeschichte auch den Menschen in
einem kleinen Dorf im Unterspreewald widmet:
►
Teil 1 ‒ Kulturgut im ländlichen Siedlungsraum
►
Teil 2 ‒ Gebäude und Baugestaltung, Natur und Landschaft
►
Teil 3 ‒ Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes im ländlichen Raum
►
Teil 5 ‒ Literaturverzeichnis zu den Teilen 1 bis 4
►
Bauern, Kossäten, Büdner ‒ Soziale Verhältnisse in den Dörfern des Amtes Lübben (Niederlausitz) um 1720
►
Kuschkow-Historie ‒ Bilddokumente und Informationen zu einer Dorf- und Familiengeschichte in der Niederlausitz
Wenn Sie sich für den Inhalt der Broschüre Dorfentwicklung in Brandenburg (siehe unten)
interessieren, dann finden Sie auf den Webseiten Teil 1 und Teil 2 weitere Informationen. Die Wiedergabe
der Texte auf diesen Seiten erfolgt mit diversen Ergänzungen, Korrekturen und Aktualisierungen sowie
mit zusätzlichen Fotos und Zeichnungen. Die Präsentationsblätter eines Vortrages zum Thema "Erhaltung
und Gestaltung des Ortsbildes im ländlichen Raum" sehen Sie im Teil 3. Der Teil 4
hier auf dieser Seite bietet einen
Überblick über die ländliche Architekturentwicklung in Brandenburg und ihre zeitgeschichtliche Einordnung,
besonders zu dieser Seite ist das Literaturverzeichnis im Teil 5 eine Ergänzung.
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